T. bezeichnet einen (Flächen-)Interner Link: Staat, bei dem sich der Herrschaftsanspruch der Regierenden (früher des Landesherrn) über ein bestimmtes (Hoheits-)Gebiet und die dort lebende Interner Link: Bevölkerung erstreckt. Ggt.: Interner Link: Stammesstaat oder Personenverbandsstaat.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: