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Verrechtlichung | bpb.de

Verrechtlichung

Der Begriff V. soll zum Ausdruck bringen, dass in modernen Interner Link: Staaten der Handlungsraum in allen Lebensbereichen zunehmend durch Interner Link: Gesetze, Interner Link: Verordnungen, Erlasse, Normierungen etc. bestimmt bzw. eingeschränkt wird. V. ist somit Teil der Bürokratisierung, die die Wohlfahrt und Sicherheit moderner Interner Link: Demokratien begleiten. Die V. resultiert aber auch daher, dass zunehmend politische Interner Link: Entscheidungen auf die rechtliche Ebene verlagert, d. h. nicht politisch entschieden, sondern durch Rechtsinterpretation gelöst werden.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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