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Wehrdienst | bpb.de

Wehrdienst

W. bezeichnet den auf der Grundlage allgemeiner Wehrpflicht zu leistenden militärischen Dienst. Im Zuge der Umstrukturierung der Interner Link: Bundeswehr zu einer Berufsarmee wurde in der Interner Link: Bundesrepublik Deutschland (DEU) zum 1.7.2011 die Aussetzung der Wehrpflicht beschlossen.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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