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Bund-Länder-Streit | bpb.de

Bund-Länder-Streit

Der B.-L.-S. ist ein Streitverfahren vor dem Interner Link: Bundesverfassungsgericht (BVerfG), das Meinungsverschiedenheiten über die jeweiligen Gesetzgebungskompetenzen und Pflichten von Bund und Ländern behandelt (Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG). Anträge können von der Interner Link: Bundesregierung und von einer Interner Link: Landesregierung eingereicht werden.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten

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