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Konnexitätsprinzip | bpb.de

Konnexitätsprinzip

Das K. ist im deutschen Interner Link: Staatsrecht verankert und besagt, dass die für eine Aufgabe zuständige staatliche Ebene (der Bund oder die Länder) auch für die Wahrnehmung der Aufgabe verantwortlich ist. D. h., dass die Aufgaben- und die Finanzverantwortung in einer Hand liegen müssen (»wer bestellt, bezahlt«). Dies führt im föderalistischen Interner Link: System der Interner Link: Bundesrepublik Deutschland (DEU) oft zu der Klage, dass den Interner Link: Kommunen bestimmte Aufgaben des Bundes (oder des Landes) übertragen werden, diese aber nicht für die vollen Kosten aufkommen.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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