Als K. werden schwere Straftaten bezeichnet, die in bewaffneten Konflikten begangen werden und gegen das Interner Link: Völkerrecht verstoßen. Das Völkerrecht schützt in Interner Link: Kriegen und Interner Link: Bürgerkriegen insbesondere die Zivilbevölkerung, verbietet die Folter oder unmenschliche Behandlungen und Zerstörungen, die militärisch nicht gerechtfertigt sind. Strafbar machen sich diejenigen, die die entsprechende Befehle geben.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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