V. ist ein Sammelbegriff für alle Rechtsnormen, die das Verhältnis der (unabhängigen) Interner Link: Staaten untereinander und die Beziehungen zwischen den einzelnen Staaten und den internationalen Organisationen (Interner Link: Internationale Organisationen) regeln. Im Gegensatz zum Recht kann das V. nicht von einer zentralen Gewalt durchgesetzt werden, sondern ist von der Interner Link: Anerkennung der jeweiligen Staaten abhängig. V. entsteht durch Verträge (Interner Link: Vertrag; Interner Link: Abkommen, Interner Link: Konventionen, Interner Link: Pakte etc.), die sich mit der Anerkennung fremder Interner Link: Staatsgebiete, Beschränkung kriegerischer Handlungen, dem diplomatischen Austausch und Verkehr, der Schlichtung von Streitigkeiten, Fragen des internationalen Handels etc. beschäftigen. Von zentraler Bedeutung sind die Interner Link: Verfassung der Vereinten Nationen (Interner Link: Vereinte Nationen (UN)) (UN-Charta) von 1945, die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen sowie die Konventionen und Abkommen des Interner Link: Europarates.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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