1) Ursprünglich aus der Forstwirtschaft stammend, bezeichnet N., a) den nicht verschwenderischen, sparsamen, verantwortungsvollen Umgang mit nicht erneuerbaren Interner Link: Ressourcen (z. B. Erdöl) und b) einen die jeweilige Regenerationsfähigkeit berücksichtigenden Umgang mit erneuerbaren bzw. nachwachsenden Ressourcen (z. B. Fisch- und Waldbestände, Energiepflanzen). Ziel ist langfristiges Denken und insb. langfristiges wirtschaftliches Handeln, das heute die Natur so nutzt, dass die Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen dauerhaft erhalten bleiben (Generationenverantwortung).
2) Nachhaltige Entwicklung ist ein Leitgedanke und wichtiges Ziel der Interner Link: Entwicklungszusammenarbeit.
3) Ugs.: »Nachhaltig« wird auch i. S. v. längere Zeit anhaltend, dauerhaft, verwendet.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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