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Nachrichtendienste | bpb.de

Nachrichtendienste

Sammelbezeichnung für die verschiedenen staatlichen Geheimdienste, zu denen in der Interner Link: Bundesrepublik Deutschland (DEU) a) der Interner Link: Bundesnachrichtendienst (BND), b) das Bundesamt und die Landesämter für Interner Link: Verfassungsschutz sowie c) der Interner Link: Militärischer Abschirmdienst (MAD) zählen.

Die Aufgabe von N. liegt v. a. in der Beschaffung und Auswertung offener und geheimer Informationen, um frühzeitig vor inneren oder äußeren Gefahren zu warnen.

Die Arbeit der N. unterliegt in DEU der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium (Interner Link: Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr)).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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