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Verfassungsbeschwerde | bpb.de

Verfassungsbeschwerde

V. bezeichnet die rechtliche Möglichkeit, beim Interner Link: Bundesverfassungsgericht (BVerfG) (bzw. einem Landesverfassungsgericht) Interner Link: Beschwerde einzureichen, wenn man sich in seinen Interner Link: Grundrechten oder bestimmten grundrechtsgleichen Rechten aus dem Interner Link: Grundgesetz (GG) (bzw. aus einer Landesverfassung), z. B. durch bestehende Rechtsnormen, Verwaltungshandeln oder Gerichtsentscheidungen, verletzt sieht (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG). Das Interner Link: Recht steht jedem zu; jährlich gehen mehrere Tausend V. beim Bundesverfassungsgericht ein.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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