Geldbeträge, die bei der Interner Link: Grundsicherung für Arbeitsuchende vom zu berücksichtigenden Einkommen in Abzug zu bringen sind (§ 11b SGB II). Dies sind etwa die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Aufwendungen.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 1. Auflage, September 2019. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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