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Arbeitgeberzuschuss | bpb.de

Arbeitgeberzuschuss

Interner Link: Sozialleistungen, die zu unterschiedlichen Zwecken von öffentlichen Stellen an Interner Link: Arbeitgeber erbracht werden. Im Interner Link: Sozialgesetzbuch (SGB) gibt es hierzu verschiedene Regelungen, die übereinstimmend das Ziel verfolgen, die Interner Link: Beschäftigung von Personen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf zu fördern. So kann etwa die Interner Link: Bundesagentur für Arbeit Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung erbringen, um die betriebliche Aus- und Interner Link: Weiterbildung von Menschen mit Interner Link: Behinderung oder Interner Link: Schwerbehinderung zu fördern (§ 73 Abs. 1 SGB III). Auch die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II kennen das Instrument des A., um z. B. Langzeitarbeitslosen beim Erhalt eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses zu helfen (§ 16e SGB II).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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