Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Berufsfreiheit | bpb.de

Berufsfreiheit

Die B. wird durch Art. 12 GG geschützt. In den Schutzbereich fallen sowohl die freie Berufswahl als auch die freie Berufsausübung. Ersteres betrifft die Frage, ob die Person einen Beruf ergreifen kann, während die Berufsausübung die Frage betrifft, wie der Beruf auszuüben ist. Beide Freiheitsrechte werden durch viele Gesetze eingeschränkt. Natürlich muss man Medizin studieren und seine Examen bestehen, bevor man Chirurg werden kann (Berufswahl). Und selbstverständlich muss ein Restaurantbetreiber Hygienevorschriften beim Betrieb seines Restaurants einhalten (Berufsausübung).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Fussnoten

Weitere Inhalte

Artikel

Europäisierung der deutschen Berufsbildungspolitik

Die Debatte über die Europäisierung der Berufsbildung ist eng mit der allgemeinen Berufsbildungsreform verknüpft. Dabei wird die EU-Politik als Reformimpuls oder als Bedrohung für das deutsche…

Artikel

"Was ist eigentlich 'Ausbildungsreife'?"

Nach Auffassung vieler Betriebe bringen Jugendliche häufig nicht die nötige "Ausbildungsreife" mit. Was genau aber einen ausbildungsreifen Bewerber auszeichnet, blieb lange im Vagen. Mittlerweile…

Artikel

Probleme auf dem Ausbildungsmarkt

Jugendliche mit geringer schulischer Vorbildung finden immer schwerer in Berufe, die gute Erwerbsaussichten bieten. Eine große Hürde bilden die Auswahlverfahren der Betriebe, die Potenziale von…