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"Was ist eigentlich 'Ausbildungsreife'?" | Bildung | bpb.de

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"Was ist eigentlich 'Ausbildungsreife'?"

Verena Eberhard

/ 6 Minuten zu lesen

Nach Auffassung vieler Betriebe bringen Jugendliche häufig nicht die nötige "Ausbildungsreife" mit. Was genau aber einen ausbildungsreifen Bewerber auszeichnet, blieb lange im Vagen. Mittlerweile haben Experten dazu einen Kriterienkatalog erarbeitet. Dennoch bleibt das Konzept politisch und wissenschaftlich umstritten. Warum?

Tafel in einem Klassenzimmer. Der Begriff "Ausbildungsreife" ist heute eher negativ besetzt, denn genutzt wird er vor allem, um auf die mangelnde Ausbildungsreife von Schulabgängerinnen und Schulabgängern zu verweisen. (© picture-alliance)

Was versteht man unter Ausbildungsreife?

Ursprünglich (1969) stand Ausbildungsreife für die zertifizierte Eignung eines Betriebs ausbilden zu können. Mit der Zeit hat sich die Bedeutung jedoch verschoben und bezieht sich nun auf die Jugendlichen (Großkopf, 2005). Seitdem ist der Begriff eher negativ besetzt, denn genutzt wird er vor allem, um auf die mangelnde Ausbildungsreife von Schulabgängerinnen und Schulabgängern zu verweisen. Vor allem Betriebe betonen, dass die fehlende Reife für Probleme auf dem Ausbildungsstellenmarkt verantwortlich sei (die hohe Zahl erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber sowie die hohe Zahl unbesetzter Ausbildungsstellen). Argumentiert wird, dass Jugendliche deshalb ohne Ausbildungsplatz blieben, weil ihnen schlichtweg die notwendigen Voraussetzungen für den Beginn einer Berufsausbildung fehlten. Daher könnten auch immer mehr Ausbildungsstellen nicht besetzt werden (vgl. Eberhard, 2006, 2013).

Obwohl viel über die (fehlende) Ausbildungsreife von Schulabgängerinnen und -abgängern diskutiert wurde und immer noch wird, war lange Zeit nicht klar, was eigentlich unter "Ausbildungsreife" zu verstehen ist und welche Merkmale eine ausbildungsreife Person auszeichnen. Es kursierten sehr unterschiedliche Vorstellungen darüber, sodass die sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema erschwert war. Im Rahmen des Nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs wurde daher eine Expertengruppe beauftragt, eine entsprechende Definition zu erarbeiten, um nicht nur unter den Akteuren des Berufsbildungssystems (Betriebe, Bundesagentur für Arbeit, Schulen, Bildungsträger) eine Verständigung darüber zu erreichen, was Ausbildungsreife eigentlich meint, sondern auch Jugendlichen und deren Eltern eine Orientierungshilfe zu geben. Im Jahr 2006 legte diese Expertengruppe eine Definition mit dem Namen "Kriterienkatalog Ausbildungsreife" vor (Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftesicherung, 2006). Darin wird zwischen Ausbildungsreife, Berufseignung und Vermittelbarkeit unterschieden. Demnach setzt sich Ausbildungsreife aus grundlegenden Merkmalen der Bildungs- und Arbeitsfähigkeit zusammen, die allesamt notwendig sind, um eine Berufsausbildung zu beginnen und sie zu absolvieren, und zwar unabhängig vom konkreten Ausbildungsberuf. Diese 25 Merkmale werden fünf Bereichen zugeordnet:

  • schulische Basiskenntnisse (z.B. Beherrschung der Rechtschreibung, mathematische Grundkenntnisse)

  • psychologische Leistungsmerkmale (z.B. logisches Denken, Merkfähigkeit)

  • physische Merkmale (z.B. Fähigkeit, einen 8-Stunden Tag körperlich zu bewältigen)

  • psychologische Merkmale des Arbeitsverhaltens und der Persönlichkeit (z.B. Sorgfalt, Durchhaltevermögen)

  • Berufswahlreife (z.B. Selbsteinschätzungskompetenz)

Außerdem finden sich in dem Kriterienkatalog Vorschläge, wie diese 25 Merkmale in der Praxis erfasst werden können.

Die Berufseignung wiederum bezieht sich laut Katalog – im Gegensatz zur Ausbildungsreife – immer auf die jeweils spezifischen und damit unterschiedlichen Anforderungen in den einzelnen Berufen. Das heißt: Junge Menschen können ausbildungsreif sein, ohne für alle Ausbildungsberufe geeignet zu sein. Mit der Vermittelbarkeit berücksichtigt der Kriterienkatalog eine Besonderheit des dualen Systems der Berufsbildung: die marktförmige Regelung des Ausbildungszugangs. Markförmig meint hier, dass Betriebe frei darüber entscheiden, wie viele Ausbildungsstellen sie in welchen Berufen anbieten und wen sie als Auszubildende einstellen möchten. Das bedeutet, dass selbst ausbildungsreife und geeignete Jugendliche bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle leer ausgehen können, wenn sie beispielsweise den spezifischen Anforderungen der Betriebe nicht entsprechen oder schlichtweg weniger Stellen angeboten werden, als es Bewerberinnen und Bewerber gibt.

Warum ist der Begriff Ausbildungsreife politisch und wissenschaftlich umstritten?

Der Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife bedeutet in formaler Hinsicht einen großen Fortschritt, da er klar zwischen Ausbildungsreife, Berufseignung und Vermittelbarkeit trennt und damit deutlich macht, dass der Zugang zur Berufsausbildung nicht alleine von der Ausbildungsreife abhängig ist, sondern auch andere Faktoren wie z. B. die Lage auf dem Ausbildungsmarkt eine Rolle spielen. Zudem benennt er konkrete Merkmale der Ausbildungsreife und macht hierdurch das Konzept greifbar. Dennoch erfährt der Kriterienkatalog auch Kritik. Zum einen wird kritisiert, dass bis heute empirische Untersuchungen zur Ausbildungsreife fehlen und es daher nicht sicher ist, ob tatsächlich alle Merkmale im Kriterienkatalog zwingend erforderlich sind, um eine Ausbildung zu beginnen und erfolgreich zu durchlaufen (vgl. Dobischat, Kühnlein & Schurgartz, 2012; Ratschinski, 2012, 2014). Außerdem sei fraglich, ob das Ziel einer allgemeinen Verständigung über Ausbildungsreife erreicht wurde. Denn trotz des Kriterienkatalogs gebe es weiterhin sehr unterschiedliche Vorstellungen über Ausbildungsreife bzw. darüber, welche Merkmale eine ausbildungsreife Person mitbringen muss (vgl. Dobischat et al., 2012). Hierdurch fällt es aber nicht nur schwer, die Klagen der Betriebe über die mangelnde Ausbildungsreife einzuordnen sondern auch Konzepte zu entwickeln, um die Ausbildungsreife von Jugendlichen konkret zu verbessern.

Unabhängig von der Kritik am Kriterienkatalog und dem immer noch unterschiedlichen Verständnis über Ausbildungsreife werden aber auch das Konzept selber sowie die Debatte um die mangelnde Ausbildungsreife als problematisch angesehen. So stehen die Klagen über die mangelnde Ausbildungsreife im Verdacht, interessenpolitisch motiviert zu sein (z. B. Eberhard, 2006; Eberhard & Ulrich 2011), weil die Wirtschaft immer wieder unter Druck gerät, genügend Ausbildungsplätze bereitzustellen. Ist dies nämlich nicht der Fall und viele Jugendliche finden keine Ausbildungsstelle kann der Gesetzgeber eine zeitlich befristete Ausbildungsplatzumlage zur Finanzierung zusätzlicher Ausbildungsplätze verhängen. Betriebe richten ihr Ausbildungsplatzangebot aber nicht am Bedarf der Jugendlichen aus, so dass es zwangsläufig immer wieder Phasen gibt, in denen Ausbildungsstellen knapp sind (Eberhard, 2016). Eine Umlagefinanzierung wurde jedoch noch nie umgesetzt. Denn die schlechten Übergangschancen von Bewerberinnen und Bewerbern wurden bisher nicht mit einem unzureichenden Ausbildungsplatzangebot der Wirtschaft begründet, sondern mit der unzureichenden Ausbildungsreife der Schulabgängerinnen und -abgänger (Eberhard & Ulrich, 2011): Versorgungsprobleme (fehlende Ausbildungsstellen) wurden in der Vergangenheit zu Qualifikationsproblemen (mangelnde Ausbildungsreife) umgedeutet, was den Druck von der Wirtschaft nahm (vgl. Granato, Krekel & Ulrich, 2015). Gleichzeitig mündeten dadurch viele ausbildungsreife Bewerberinnen und Bewerber, die keine Ausbildungsstelle gefunden hatten, in teilqualifizierende Maßnahmen des Übergangsbereichs ein.

Welche praktische Relevanz hat das Konzept der "Ausbildungsreife"?

Indirekt angewendet wird das Konzept der Ausbildungsreife von der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit (BA). Da die BA den gesetzlichen Auftrag hat, nur solche Personen bei der Ausbildungsstellenvermittlung zu unterstützen, die für den gewünschten Ausbildungsberuf geeignet sind, müssen die Berufsberaterinnen und -berater die Berufseignung der Jugendlichen beurteilen. Hierbei wird stets das Entwicklungspotenzial der jungen Menschen berücksichtigt, so dass auch Jugendliche mit Defiziten in einzelnen Bereichen als geeignet eingeschätzt werden (können). Sobald jedoch konkrete Zweifel an der grundlegenden Ausbildungsreife bestehen, klärt der Psychologische bzw. Ärztliche Dienst die Reife ab. Jugendliche, die als geeignet und somit auch als ausbildungsreif gelten, (die Ausbildungsreife geht der Eignung voraus), erhalten den Bewerberstatus und werden bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle durch die BA unterstützt. Allen anderen wird empfohlen, eine Berufsvorbereitung zu absolvieren.

Unbeantwortet ist aber die Frage, welche Bedeutung die Ausbildungsreife in der Praxis tatsächlich für den Übergang in die Ausbildung hat. Denn letztlich entscheiden die Betriebe, welche Jugendlichen sie als Auszubildende einstellen möchten. Da die Betriebe aber unterschiedliche Ansprüche haben und diese sich auch verändern können, ist es schwierig allgemeingültige Aussagen zu treffen. Deshalb sind selbst ausbildungsreife Jugendliche beim Übergang in die Ausbildung erfolglos, wenn sie die Ansprüche der Betriebe nicht erfüllen oder es schlichtweg zu wenig Stellen gibt. Gescheiterte Übergänge oder Ausbildungslosigkeit dürfen daher nicht pauschal mit einer fehlenden Ausbildungsreife begründet werden. Solange weniger Stellen angeboten werden als es ausbildungsinteressierte Jugendliche gibt, kann auch eine verbesserte Ausbildungsreife nicht den Übergangserfolg von Schulabgängerinnen und -abgängern sicherstellen. Auf der anderen Seite können aber auch Jugendliche den Sprung in die Ausbildung schaffen, die nach Einschätzung der BA (noch) nicht ausbildungsreif sind, aus Sicht der Betriebe aber Potenzial mitbringen und diese Betriebe von ihrer Leistungsfähigkeit und -bereitschaft überzeugen konnten.

Quellen / Literatur

Dobischat, R., Kühnlein, G. & Schurgartz, R. (2012). Ausbildungsreife – Ein umstrittener Begriff beim Übergang Jugendlicher in eine Berufsausbildung (Bildung und Qualifizierung, Arbeitspapier 189). Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung.

Eberhard, V. (2006). Ausbildungsreife – ein Konstrukt im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen (Wissenschaftliche Diskussionspapiere, Heft 83) Bonn: BIBB.

Eberhard, V. (2013). Ausbildungsreife als Ziel der Berufsorientierung?! In T. Brüggemann und S. Rahn (Hrsg.), Berufsorientierung: Ein Lehr- und Arbeitsbuch (S. 93-102). Bielefeld: Bertelsmann.

Eberhard, V. (2016). Der Übergang im Überblick – Von den Herausforderungen eines marktgesteuerten Ausbildungszugangs. Sozialer Fortschritt, 65(10), S. 211–216.

Eberhard, V. & Ulrich, J.G. (2011). "Ausbildungsreif" und dennoch ein Fall für das Übergangssystem? Institutionelle Determinanten des Verbleibs von Ausbildungsstellenbewerbern in teilqualifizierenden Bildungsgängen. In E.M. Krekel & T. Lex (Hrsg.), Neue Jugend? Neue Ausbildung? Beiträge aus der Jugend- und Bildungsforschung (S. 97–112). Bielefeld: Bertelsmann.

Granato, M., Krekel, E. M. & Ulrich, J. G. (2015). The special case of disadvantaged young people in Germany: How stakeholder interests hinder reform proposals in favour of a training guarantee. Research in Comparative and International Education, 10(4), pp. 537-557.

Großkopf, S. (2005). Ausbildungsfähigkeit. Sozial extra, 29(5), S. 6-11, 2005.

Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland (2006). Kriterienkatalog Ausbildungsreife. Nürnberg: Bundesagentur für Arbeit.

Ratschinski, G. (2014). Berufswahlbereitschaft und -fähigkeit als Metakompetenz aus Identität, Adaptabilität und Resilienz. Eine neue Konzeptualisierung der Zielgröße von Berufsorientierungsmaßnahmen. bwp@ Nr. 27, S. 1-29).

Ratschinski, G. (2012). Verdient die "Ausbildungsreife" ihren Namen? Anmerkungen zu einer neuen Rubrik für alte Klagen. In G. Ratschinski & A. Steuber (Hrsg.), Ausbildungsreife. Kontroversen, Alternativen und Förderansätze (S. 21-31). Wiesbaden: Springer.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Der "Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs" wurde 2004 mit dem Ziel gegründet, den Übergang von Jugendlichen in die Ausbildung zu verbessern. Er besteht aus den Spitzenverbänden der Wirtschaft, der Bundesregierung und der BA. 2014 wurde er unter Einbeziehung der Gewerkschaften verlängert und in "Allianz für Aus- und Weiterbildung" umbenannt.

  2. Diese Expertengruppe bestand aus Vertreterinnen und Vertretern der Betriebe, der Schulen, der Wissenschaft, der Berufsberatung der BA und des Psychologischen Dienstes der BA sowie der Partner des Nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Verena Eberhard für bpb.de

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Dr. Verena Eberhard, geb. 1979, ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesinstitut für Berufsbildung, insbesondere Berufswahl und Übergänge in Ausbildung.