Ermittlungsmaßnahme im Rahmen einer körperlichen Untersuchung (Interner Link: Untersuchung, körperliche). Sie dient zur Feststellung der Alkoholkonzentration oder von anderen Rauschmitteln im Blut des Beschuldigten. Das Ergebnis kann für den Interner Link: Beschuldigten auch entlastend sein oder Interner Link: Strafmilderungsmöglichkeiten wegen verminderter Interner Link: Schuldfähigkeit eröffnen. Die B. darf nur durch einen Arzt durchgeführt werden. Sie unterliegt dem Interner Link: Richtervorbehalt, soweit der Betroffene nicht zustimmt, mit Ausnahme derjenigen B., die zur Aufklärung von Trunkenheit im Verkehr dienen sollen.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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