Vertretung aller Interner Link: Bundesländer im Bund. Er ist an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt, wobei zwischen Interner Link: Zustimmungsgesetzen und Interner Link: Einspruchsgesetzen zu unterscheiden ist. Jedes Land hat im Bundesrat mindestens 3 und höchstens 6 Stimmen. So stellt der B. keine repräsentative, d. h. der Größe der Bevölkerungszahl eines Landes entsprechende Vertretung dar. Bremen z. B. hat mit ca. 700.000 Einwohnern (das sind etwa so viele wie in Dortmund) 3 Stimmen, während Nordrhein-Westfalen mit ca. 18 Mio. Einwohnern nur die doppelte Stimmzahl hat. Gerechtfertigt wird dies mit den historischen Besonderheiten der jeweiligen Region, die deshalb eigenständig im Bundesrat vertreten sein soll.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 1. Auflage, September 2019. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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