Höchstes Instanzgericht für Streitigkeiten im Öffentlichen Recht (Interner Link: Öffentliches Recht) mit Sitz in Leipzig, soweit nicht mit der Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit besondere Verwaltungsgerichte zuständig sind (Abb. »Die Rechtsgebiete und ihre Gerichte«).
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 1. Auflage, September 2019. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: