Wahlorgan für die Wahl des Interner Link: Bundespräsidenten. Die B. setzt sich zusammen aus allen Mitgliedern des Interner Link: Bundestages und einer gleichen Anzahl von Vertretern, die durch die Interner Link: Parlamente der Bundesländer bestimmt werden (Art. 54 Abs. 3 GG).
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 1. Auflage, September 2019. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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