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Ehe für alle | bpb.de

Ehe für alle

Meint die 2017 in Deutschland eingeführte Möglichkeit, dass nicht nur ein Mann und eine Frau, also Heterosexuelle, sondern auch homosexuelle Menschen miteinander verheiratet sein können. Vorher gab es die Interner Link: Lebenspartnerschaft. Siehe auch Interner Link: Homosexualität

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 1. Auflage, September 2019. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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