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Eid

In seltenen Fällen verlangt das Interner Link: Gericht von einem Interner Link: Zeugen nach Abschluss seiner Aussage in der Interner Link: Hauptverhandlung, diese zu beschwören. Die Eidesleistung kommt nur in Betracht, wenn die Aussage von ausschlaggebender Bedeutung für die Sachverhaltsaufklärung ist oder zur Herbeiführung einer wahren Aussage notwendig erscheint. Wer unter E. lügt, macht sich strafbar (Interner Link: Meineid). Die Vereidigung ist auch bei Sachverständigen (Interner Link: Sachverständiger) möglich.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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