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Entsenderichtlinie | bpb.de

Entsenderichtlinie

Die »Interner Link: Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern« soll sicherstellen, dass Beschäftigte, die über längere Zeit in einem anderen EU-Land leben, den Beschäftigten dieses Landes in einigen Aspekten gleichgestellt werden. Vorher galt dies nur, soweit der aufnehmende Staat gesetzliche Arbeitsschutzgesetze erlassen oder Tarifverträge für allgemein verbindlich erklärt hatte. Das hatte in vielen nordwesteuropäischen Staaten u. a. zur Folge, dass südosteuropäische Firmen ihre Arbeiter zu sehr viel niedrigeren Löhnen arbeiten lassen konnten, als am Arbeitsort üblicherweise gezahlt wird. Es kam zu Wanderungsbewegungen in den Nordwesten der EU, während v. a. die ehemaligen Ostblockstaaten geradezu Auswanderungswellen erlebten. Seit 2020 gilt eine neue E., für die der Grundsatz »gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort« gilt. Kritiker behaupten allerdings, auch hier bleibe es bei einem Flickenteppich, der das Lohndumping in der EU nicht beende. Siehe Interner Link: Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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