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Erbschaftsbesitz | bpb.de

Erbschaftsbesitz

Gemäß § 2018 BGB ist Erbschaftsbesitzer, wer zu Unrecht etwas aus dem Nachlass erlangt hat, obwohl er tatsächlich nicht Interner Link: Erbe ist. Nicht zu verwechseln mit dem Erbenbesitz (siehe Interner Link: Besitz).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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