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Erbschaft | bpb.de

Erbschaft

Gesamtheit der Rechtsverhältnisse, die im Interner Link: Erbfall vom Interner Link: Erblasser auf den Interner Link: Erben übergeht (Interner Link: Vermögen). Dazu gehören neben Interner Link: Eigentum, Interner Link: Besitz, Interner Link: Forderungen und Interner Link: Rechten auch die Schulden (Nachlassverbindlichkeiten, z. B. Interner Link: Vermächtnis). Bei Überschuldung des Nachlasses ist eine Interner Link: Ausschlagung der Erbschaft zu überlegen.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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