Verkehrszentralregister in Flensburg, das vom Kraftfahrtbundesamt geführt wird, v. a. um die Eignung von Personen zur Teilnahme am Straßenverkehr mittels Kfz zu beurteilen. In das F. werden strafrechtlichen Verurteilungen und erhebliche
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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