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Fahreignungsregister | bpb.de

Fahreignungsregister

Verkehrszentralregister in Flensburg, das vom Kraftfahrtbundesamt geführt wird, v. a. um die Eignung von Personen zur Teilnahme am Straßenverkehr mittels Kfz zu beurteilen. In das F. werden strafrechtlichen Verurteilungen und erhebliche Interner Link: Ordnungswidrigkeiten, die in Zusammenhang mit dem Verkehr stehen, eingetragen sowie sonstige Fahrerlaubnismaßnahmen. Die Eintragungen unterliegen unterschiedlichen Löschungsfristen und können bei Häufung zur Interner Link: Entziehung der Fahrerlaubnis im Verwaltungsweg führen.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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