Spezielle Abteilung des Interner Link: Amtsgerichts (AG), die für sog. Familiensachen (Interner Link: Familienrecht) zuständig ist. Die Interner Link: Richter sollten besondere psychologische und pädagogische Fähigkeiten auf diesem zwischenmenschlich besonders sensiblen Gebiet haben. Siehe auch Interner Link: Jugendamt
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 1. Auflage, September 2019. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: