In den EU-Verträgen (Interner Link: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), Interner Link: Vertrag über die Europäische Union (EUV)) verankerte Wirtschaftsfreiheiten. Das sind die Interner Link: Warenverkehrsfreiheit, Interner Link: Kapitalverkehrsfreiheit, Interner Link: Arbeitnehmerfreizügigkeit, die Interner Link: Dienstleistungsfreiheit und Niederlassungsfreiheit. Der Interner Link: Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die G. extensiv ausgelegt und so begonnen, die Interner Link: europäische Wirtschaftsordnung umzugestalten zu einer Wettbewerbsordnung, die sich deutlich von der ordoliberalen oder sozialpartnerschaftlichen Wirtschaftsordnung der frühen Bundesrepublik bis in die 1970er-Jahre unterscheidet.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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