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Insolvenz | bpb.de

Insolvenz

Zahlungsunfähigkeit einer natürlichen oder juristischen Interner Link: Person. Das bedeutet, dass das Interner Link: Vermögen eines Interner Link: Schuldners nicht ausreicht, um alle Interner Link: Forderungen seiner Interner Link: Gläubiger zu erfüllen. Man spricht auch von Überschuldung. Rechtlich muss versucht werden, einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Gläubiger und denen des zahlungsunfähigen Schuldners zu finden. Regelungen zum Verfahren enthält die Insolvenzordnung (InsO).

Für Privatpersonen siehe auch Interner Link: Verbraucherinsolvenz.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten