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Kinderrechte | bpb.de

Kinderrechte

Können sich aus verschiedenen Gesetzen ergeben oder weltweit aus der UN-Kinderrechtskonvention von 1989. Dieser Vertrag (Interner Link: Vertrag, völkerrechtlicher), der von fast allen Staaten der Welt (außer den USA) geschlossen wurde, gilt für alle Kinder unter 18 Jahren. Wichtige Beispiele für Rechte sind: Gleichbehandlung, unabhängig von Religion und Geschlecht; Gesundheit; Bildung und Ausbildung; sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln; Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung. Auch Kindergruppen formulieren selbst Rechte. Zu ihren Forderungen gehören z. B. das (so aktuell nicht durchsetzbare) Recht auf Interner Link: Taschengeld oder das Recht zu arbeiten. Das Recht auf Arbeit mag zunächst überraschen. Es geht auch nicht um Arbeit, die auf Ausbeutung und Gewalt beruht. Ziel ist die Stärkung der sozialen Stellung der (arbeitenden) Kinder und damit ihrer Verhandlungsmacht. Eine weitere Forderung von Kindern ist das Recht, wählen zu dürfen. Seit einiger Zeit wird diskutiert, ob man K. in das Interner Link: Grundgesetz (GG) aufnehmen sollte. Die Gegner argumentieren, dass Kinder dadurch nicht mehr Rechte bekämen und man nicht Selbstverständliches in die Interner Link: Verfassung schreiben sollte. (➠ Abb. »Pflichten zwischen Eltern und Kindern«).

Eltern-Kinder

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten