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Notar

Interner Link: Volljurist mit einer Zusatzausbildung, der das staatlich verliehene Recht hat, Interner Link: Verträge oder Interner Link: Testamente zu beurkunden. Der Interner Link: Kaufvertrag über ein Interner Link: Grundstück muss z. B. durch einen N. beurkundet werden, damit der Vertrag rechtsgültig wird. Das Gleiche gilt für einen Interner Link: Ehevertrag (siehe auch Interner Link: Formfreiheit). Der N. hat eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Erklärenden.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten