Wählervereinigungen, die nur in ein oder mehreren Interner Link: Städten antreten. Voraussetzung für die Anerkennung als Partei (Interner Link: Partei, politische) ist die Kandidatur mindestens auf der Landesebene. Diese Wählervereinigungen wollen das aber gerade nicht, so agieren sie als R., die sich um Sitze im Interner Link: Gemeinderat oder um das Amt des Interner Link: Bürgermeisters bewerben, aber nicht um Sitze im Interner Link: Landtag oder Interner Link: Bundestag.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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