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Schiedsgericht | bpb.de

Schiedsgericht

Allgemein Gerichte, die von zwei Parteien bestellt werden, um einen Konflikt durch einen Schiedsspruch zu lösen. Das funktioniert nur, wenn die Parteien sich gegenseitig versprechen, sich an den Schiedsspruch zu halten, weil er nicht durch staatliche Macht durchgesetzt werden kann. Im Interner Link: Arbeitsrecht gibt es in Tarifauseinandersetzungen den Schlichter, in Schulen fungieren Schüler als Schiedsrichter, um Konflikte zwischen anderen Schülern zu schlichten, Friedensrichter und Mediatoren befinden sich ebenfalls oft in der Rolle eines Schiedsrichter. Im internationalen Recht sind mit der Einführung von »Freihandelsverträgen« (Interner Link: Freihandelsvertrag) oft Vereinbarungen über S. verbunden, die Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern, also den Staaten oder zwischen einem Unternehmen und einem Staat, schlichten sollen, Im Kontext der Diskussion um CETA und TTIP waren v. a. diese S. Gegenstand der Kritik, weil, so die Kritiker, der Schutz der möglichen Investitionen beteiligter Unternehmen zu weit ging.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 1. Auflage, September 2019. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten