Wichtiger Teil des Öffentlichen Rechts (Interner Link: Öffentliches Recht), welcher wiederum in 2 Bereiche gegliedert ist: Interner Link: Grundrechte einerseits sowie andererseits der Interner Link: Staat und seine Organe sowie die Gesetzgebung (Interner Link: Gesetzgeber), zusammen das sog. Staatsorganisationsrecht. Siehe auch Interner Link: Gewaltenteilung
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 1. Auflage, September 2019. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: