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Vormundschaft | bpb.de

Vormundschaft

Kann durch das Interner Link: Familiengericht für Kinder und Jugendliche angeordnet werden, die keinen gesetzlichen Vertreter (Interner Link: Vertreter, gesetzlicher) haben. Dies ist der Fall, wenn die Eltern des Minderjährigen gestorben sind oder diesen das Interner Link: Sorgerecht durch das Familiengericht entzogen wurde.

In den meisten Fällen ist das Interner Link: Jugendamt der sog. Amtsvormund. Auch unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen soll ein Vormund bestellt werden. Bei Erwachsenen entspricht der V. die Interner Link: Betreuung.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten