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Universität | bpb.de

Universität

ist seit dem späten Mittelalter eine Bildungseinrichtung, die in der Interner Link: Bundesrepublik überwiegend vom Interner Link: Staat betrieben wird. Daneben gibt es aber auch private U. Die U. ist eine Selbstverwaltungskörperschaft (Interner Link: Körperschaft, Selbstverwaltungs-), regelt deshalb ihre eigenen Angelegenheiten durch universitäre Gremien und durch Interner Link: Satzungsrecht. Die Selbstverwaltungsgremien der U. tragen in den Interner Link: Bundesländern unterschiedliche Namen. Die unterschiedlichen Studienfächer werden an einem Ort als Fachbereiche, andernorts als Fakultät bezeichnet. Manche Hochschulen haben einen Rektor, andere einen Präsidenten. Studieren kann man nicht nur an U., sondern auch an Fachhochschulen. An Hochschulen und Fachhochschulen gilt die Interner Link: Freiheit von Forschung und Lehre.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten