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Satzung

Auch Statut, die schriftliche Grundordnung (Interner Link: Verfassung) eines Zusammenschlusses. Wenn private Interner Link: Personen im Interner Link: Zivilrecht z. B. einen Interner Link: Verein oder eine Interner Link: Genossenschaft gründen wollen, so ist eine S. notwendig. Im Interner Link: Öffentlichen Recht ist die S. das Rechtsetzungsinstrument von Selbstverwaltungskörperschaften (Interner Link: Körperschaft, Selbstverwaltungs-). Dazu gehören neben den Interner Link: Gemeinden z. B. auch Interner Link: Kammern (Ärzte- oder Rechtsanwaltskammer) oder Interner Link: Universitäten. Satzungen enthalten – wie Gesetze – allgemeine, abstrakte Regeln, die sich auf den Selbstverwaltungsbereich, die Interner Link: Kompetenz der jeweiligen Interner Link: Körperschaft, beziehen müssen.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten