Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Satzung | bpb.de

Satzung

Auch Statut, die schriftliche Grundordnung (Interner Link: Verfassung) eines Zusammenschlusses. Wenn private Interner Link: Personen im Interner Link: Zivilrecht z. B. einen Interner Link: Verein oder eine Genossenschaft gründen wollen, so ist eine S. notwendig. Im Öffentlichen Recht (Interner Link: Öffentliches Recht) ist die S. das Rechtsetzungsinstrument von Selbstverwaltungskörperschaften (Interner Link: Körperschaft, Selbstverwaltungs-). Dazu gehören neben den Interner Link: Gemeinden z. B. auch Interner Link: Kammern (Ärzte- oder Rechtsanwaltskammer) oder Universitäten. Satzungen enthalten – wie Gesetze – allgemeine, abstrakte Regeln, die sich auf den Selbstverwaltungsbereich, die Kompetenz der jeweiligen Körperschaft (Interner Link: Körperschaft, Gebiets-, Interner Link: Körperschaft, öffentlich-rechtliche, Interner Link: Körperschaft, Selbstverwaltungs-), beziehen müssen.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 1. Auflage, September 2019. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten