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Vor 5 Jahren erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das damalige Klimaschutzgesetz (KSG) für teilweise verfassungswidrig.
⚖️ Urteil
Das KSG wurde 2019 verabschiedet. Es regelt u. a. für Bereiche wie Verkehr oder Landwirtschaft, wie viele Treibhausgase ausgestoßen werden dürfen.
Mehrere Initiativen hatten vor dem BVerfG Beschwerde gegen das KSG eingereicht und bekamen 2021 in Teilen Recht.
Beanstandet wurde u. a., dass das KSG nur Grenzen bis 2030 vorschrieb. Drastische Einschränkungen, die nach 2030 wegen des Klimawandels nötig seien, hätten v. a. nachfolgende Generationen zu tragen.
🌎 Klimaschutz
Grundlage des KSG ist das Pariser Klimaabkommen mit dem Ziel, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2°C – möglichst auf 1,5°C – zu begrenzen.
Um dies zu erreichen, müssten Maßnahmen in Zukunft drastischer werden, wenn aktuelle Vorgaben nicht ausreichten. Dies verletze die Freiheitsrechte künftiger Generationen, so das BVerfG.
Im Urteil verwies das Gericht auf Art. 20a GG, der den Staat „in Verantwortung für die künftigen Generationen“ zum Schutz natürlicher Lebensgrundlagen verpflichtet.
📜 Folgen
2021 wurde das KSG reformiert. Das Gesamtziel der Klimaneutralität wurde von 2050 auf 2045 vorgezogen. Außerdem wurden die verbindlichen Treibhausgasziele verschärft und bis 2040 formuliert.
2024 wurde das KSG erneut angepasst: Es ist nicht mehr notwendig, dass jeder Bereich die Klimaziele erreicht, wenn Deutschland (Dtl.) insgesamt seine Ziele schafft.
Seit 1990 hat sich in Dtl. der jährliche Ausstoß von Treibhausgasen fast halbiert. 2025 sank er jedoch nur wenig. Ab 2026 müsste der jährliche Rückgang 42 Mio. t betragen, um das Ziel bis 2030 zu erreichen.
➡️ Mehr über die dt. Klimapolitik: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp3094