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Heute vor 25 Jahren begannen die Entschädigungszahlungen an ehemalige NS-Zwangsarbeiter/-innen durch die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ).
📖 Vorgeschichte
Nach dem Zweiten Weltkrieg litten viele ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter unter den Folgen der Verbrechen des Nationalsozialismus und erhielten weder persönliche Entschädigungen noch Lohnnachzahlungen.
Stattdessen zahlte Deutschland im Rahmen von Globalabkommen Geld an einzelne Staaten (z.B. Israel und Polen).
In den 1990er Jahren klagten verstärkt Betroffene gegen deutsche Unternehmen, die von Zwangsarbeit profitiert hatten. Schließlich brachten die Sammelklagen, öffentliche Kritik sowie politische Initiativen Bewegung in das Thema.
⚖️ Die Stiftung
Nach langen Verhandlungen wurde die Stiftung EVZ am 12.08.2000 durch ein Bundesgesetz gegründet. Ziel war es, die Entschädigung unbürokratisch zu ermöglichen.
Die Stiftung wurde mit 10 Mrd. D-Mark ausgestattet. Eine Hälfte kam vom Bund, die andere von deutschen Unternehmen.
Am 15. Juni 2001 begannen die Auszahlungen. Bis 2007 erhielten über 1,6 Mio. Überlebende Einmalzahlungen zwischen 500 und 7.700 Euro.
💶 Leistungen und Lücken
Entschädigt wurden vor allem ehemalige Häftlinge in Konzentrationslagern sowie verschleppte Zwangsarbeiter/-innen aus Mittel- und Osteuropa. Die Höhe der Zahlungen richtete sich nach Herkunft und erlittenem Unrecht.
Für viele Überlebende war die Zahlung angesichts großer Armut sehr wichtig. Auch öffnete die Debatte den Blick auf die NS-Zwangsarbeit und ihre Opfer.
Viele Betroffene blieben von Zahlungen ausgeschlossen, darunter westeuropäische zivile Zwangsarbeiter/-innen sowie Kriegsgefangene, die nicht in Konzentrationslagern inhaftiert waren, aber auch Zwangsarbeit leisten mussten.
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