🌇 Guten Morgen!
„Neutralität“ ist im Kontext der politischen Bildung zu einem Kampfbegriff geworden. Worum geht‘s?
📃☝️ Beutelsbacher Konsens
Grundlage für die politische Bildung ist der Beutelsbacher Konsens. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher wissenschaftlicher Positionen zur politischen Bildung wurden in den 1970er-Jahren 3 Prinzipien formuliert.
1. Lernende sollen sich ein eigenes Urteil bilden können. 2. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch in der politischen Bildung kontrovers dargestellt werden. 3. Schüler/-innen sollen lernen, ihre eigenen Interessen in politischen Situationen zu erkennen und zu vertreten.
Ein „Neutralitätsgebot“ beinhaltet der Beutelsbacher Konsens nicht.
✅🚫 Was bedeutet das für Lehrkräfte?
Lehrkräfte dürfen ihre eigenen Positionen äußern, solange sie diese kenntlich machen und den Schülerinnen und Schülern nicht aufdrängen.
Auch außerhalb der Schule dürfen sich Lehrkräfte politisch äußern. Dabei müssen sie rechtliche Pflichten beachten, etwa die Verfassungstreuepflicht und – v. a. bei verbeamteten Lehrkräften – das Gebot der Mäßigung und Zurückhaltung.
Bei politischen Podiumsdiskussionen an Schulen ist grds. auf eine angemessene Berücksichtigung der Parteien zu achten.
Abonniere Nachrichten wie diese auf deinem Smartphone!
💡 Und für die politische Bildung?
Zu den Zielen politischer Bildung gehören Wissensvermittlung, die Stärkung des Urteilsvermögens und die Förderung politischen Handelns.
Politische Bildner/-innen müssen ihre eigenen Positionen nicht verbergen, sollten jedoch ihren Einfluss auf Lernende immer wieder kritisch hinterfragen.
Politische Bildung ist nicht neutral: Sie orientiert sich an konkreten Grundwerten wie Demokratie, Menschenrechte und politische Teilhabe.
➡️ Mehr zum Thema:
📱 Zur #NichtNeutral-Kampagne der Landeszentralen und der bpb: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp3207
Viele Grüße
Deine bpb Social Media Redaktion