Der Jurist und Experte für Schulrecht Felix Wirth Hanschmann hat
Was heißt neutral? Werkstatt recherchiert
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"Neutralität" ist zu einem politischen Schlagwort geworden: Was Neutralität rechtlich in Bezug auf die Schule bedeutet, bleibt aber oft unklar – besonders im Kontext von Wahlen.
Explizit ist die schulische Neutralität, also eine konkrete Neutralitätsanforderung in Bezug auf die Schule, nirgends verankert.
Schulen seien jedoch verpflichtet zu versuchen, ihren Schülerinnen und Schülern Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheitsrechte zu vermitteln. Und das
Gesetzeslage für Lehrkräfte
Beim Thema Neutralität an Schulen kommt es oft zu Unsicherheiten und Missverständnissen. (© Foto: Lara Jameson)
Beim Thema Neutralität an Schulen kommt es oft zu Unsicherheiten und Missverständnissen. (© Foto: Lara Jameson)
Darf ich mich als Lehrkraft politisch äußern?
Ja, es ist erlaubt, die eigene Meinung zu äußern, solange sie als solche zu erkennen ist und den Schülerinnen und Schülern nicht aufgedrängt wird. Eine Stellungnahme gegen verfassungs- oder menschenfeindliche Positionen ist ebenfalls erlaubt.
Auch außerhalb des Dienstes gilt die Verfassungstreuepflicht und ein Zurückhaltungs- und Mäßigungsgebot: zum Beispiel sind Teilnahmen an Demonstrationen mit verfassungswidrigen Äußerungen nicht erlaubt. Aufrufe zur Teilnahme an Versammlungen, auf denen gegen eine Partei demonstriert wird, sind jedoch ebenso unzulässig wie das Tragen von T-Shirts, mit denen sich eine Lehrkraft für oder gegen eine Partei ausspricht.
Gilt das auch online?
In digitalen dienstlichen Kontexten, zum Beispiel im Klassenchat, gilt dasselbe wie in der Schule.
Und auf privaten Kanälen?
Lehrkräfte sind Grundrechtsträgerinnen und -träger und dürfen sich auf ihren privaten Accounts frei äußern – solange die Verfassungstreue gewahrt ist.
Sind Schulen verpflichtet alle Parteien bei einer Podiumsdiskussion einzuladen?
Ja, eigentlich müssen alle Parteien, die Chancen auf einen Platz im Parlament haben, eingeladen werden. Aber: Die Rechtslage ist noch nicht geklärt und Schulen könnten eine Ausnahme darstellen:
wenn die Gefahr besteht, dass Parteienvertreterinnen und -vertreter sich entgegen dem Wertefundament staatlicher Schulen äußern.
wenn die Schutzpflicht der Schule gegenüber ihren Schülerinnen und Schülern verletzt werden könnte, z.B. durch rassistische Äußerungen von Parteienvertreterinnen und -vertretern auf dem Podium.
Das steht im
Überwältigungsverbot:
Lehrkräfte dürfen Schülerinnen und Schüler nicht indoktrinieren oder mit ihrer Meinung "überwältigen".Kontroversitätsgebot:
Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers dargestellt werden.Schülerorientierung:
Lernende sollen befähigt werden, ihre eigene politische Position zu entwickeln und ihre Interessen selbstständig zu vertreten.
Ein "Neutralitätsgebot" beinhaltet der Beutelsbacher Konsens nicht.