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Vor 65 Jahren: Anwerbeabkommen mit Türkei | Deine tägliche Dosis Politik | bpb.de

30. Oktober 2026

Vor 65 Jahren: Anwerbeabkommen mit Türkei Deine tägliche Dosis Politik

🌆 Guten Morgen,

heute vor 65 Jahren unterzeichneten die Bundesrepublik Deutschland und die Türkei ein sog. Anwerbeabkommen. Was steckt dahinter?

📖 Hintergrund

Türkische Arbeiter im Gespräch mit einem deutschen Kollegen (1966). (© picture-alliance, SZ Photo | Fritz Neuwirth)

  • Durch das „Wirtschaftswunder“ – den Wirtschaftsboom in den 1950er Jahren – entstand in der Bundesrepublik ein Überangebot an Arbeitsplätzen.

  • Deswegen warb sie ab 1955 Arbeitskräfte aus strukturschwächeren Regionen Europas an. Nach Italien, Spanien und Griechenland folgte am 30.10.1961 das Abkommen mit der Türkei. Später kamen weitere Länder hinzu.

  • Die türkische Wirtschaft steckte damals in einer schweren Krise. Das Abkommen sollte u. a. die hohe Arbeitslosigkeit dort senken.

Abkommen

  • Das Anwerbeabkommen begrenzte die Beschäftigung zunächst auf 2 Jahre, dann sollten die „Gastarbeiter/-innen“ zurückkehren.

  • 1964 hoben die beiden Staaten die zeitliche Beschränkung durch ein zweites Abkommen auf. Unternehmen konnten so eingearbeitete Arbeitskräfte länger beschäftigen.

  • Die meist jungen Männer arbeiteten oft unter harten Bedingungen in der Industrie und lebten häufig in Baracken oder Sammelunterkünften.

📈 👥 Folgen

  • Bis zum Anwerbestopp 1973 kamen knapp 870.000 türkische Arbeitskräfte nach Deutschland. Rund ein Fünftel waren Frauen.

  • Auch wegen politischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten in der Türkei blieben viele der Arbeitskräfte und ihre Familienangehörigen zogen nach. Heute leben etwa 3,1 Mio. Menschen mit türkischem Migrationshintergrund in Deutschland.

  • Die deutsche Migrationspolitik der 1970er Jahre setzte auf Rückkehr, nicht auf eine aktive Integration. Deshalb erfahren auch heute noch Menschen mit türkischer Migrationsgeschichte strukturelle Benachteiligungen.

➡️ Ein umfassendes Dossier zum Thema findest du hier: Interner Link: https://kurz.bpb.de/dtdp3225

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Deine bpb Social Media Redaktion

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