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heute vor 65 Jahren unterzeichneten die Bundesrepublik Deutschland und die Türkei ein sog. Anwerbeabkommen. Was steckt dahinter?
📖 Hintergrund
Türkische Arbeiter im Gespräch mit einem deutschen Kollegen (1966). (© picture-alliance, SZ Photo | Fritz Neuwirth)
Türkische Arbeiter im Gespräch mit einem deutschen Kollegen (1966). (© picture-alliance, SZ Photo | Fritz Neuwirth)
Durch das „Wirtschaftswunder“ – den Wirtschaftsboom in den 1950er Jahren – entstand in der Bundesrepublik ein Überangebot an Arbeitsplätzen.
Deswegen warb sie ab 1955 Arbeitskräfte aus strukturschwächeren Regionen Europas an. Nach Italien, Spanien und Griechenland folgte am 30.10.1961 das Abkommen mit der Türkei. Später kamen weitere Länder hinzu.
Die türkische Wirtschaft steckte damals in einer schweren Krise. Das Abkommen sollte u. a. die hohe Arbeitslosigkeit dort senken.
Abkommen
Das Anwerbeabkommen begrenzte die Beschäftigung zunächst auf 2 Jahre, dann sollten die „Gastarbeiter/-innen“ zurückkehren.
1964 hoben die beiden Staaten die zeitliche Beschränkung durch ein zweites Abkommen auf. Unternehmen konnten so eingearbeitete Arbeitskräfte länger beschäftigen.
Die meist jungen Männer arbeiteten oft unter harten Bedingungen in der Industrie und lebten häufig in Baracken oder Sammelunterkünften.
📈 👥 Folgen
Bis zum Anwerbestopp 1973 kamen knapp 870.000 türkische Arbeitskräfte nach Deutschland. Rund ein Fünftel waren Frauen.
Auch wegen politischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten in der Türkei blieben viele der Arbeitskräfte und ihre Familienangehörigen zogen nach. Heute leben etwa 3,1 Mio. Menschen mit türkischem Migrationshintergrund in Deutschland.
Die deutsche Migrationspolitik der 1970er Jahre setzte auf Rückkehr, nicht auf eine aktive Integration. Deshalb erfahren auch heute noch Menschen mit türkischer Migrationsgeschichte strukturelle Benachteiligungen.
➡️ Ein umfassendes Dossier zum Thema findest du hier:
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