Am 30. Oktober 1961 unterzeichneten die Bundesrepublik und die Türkei das deutsch-türkische
Wirtschaftliche Ziele in den 1960ern
Anfang der 1950er-Jahre erlebte die Wirtschaft der jungen Bundesrepublik einen enormen Aufschwung. Zunächst wurden im Berg- und im Straßenbau dringend Arbeitskräfte gesucht, dann in der Industrie. 1960 standen in der Bundesrepublik 150.000 Arbeitssuchenden rund 650.000 offene Stellen gegenüber.
Gründe lagen neben dem Wirtschaftsaufschwung unter anderem in demographischen Faktoren, wie der geringen Geburtenrate während des Ersten Weltkriegs und die um die im Zweiten Weltkrieg Getöteten und Gefallenen geschrumpfte Zahl der Erwerbsfähigen. Aufgrund der
Die Türkei befand sich seit Mitte der 1950er-Jahre in einer
1960 folgten solche mit Spanien und Griechenland, dann im Laufe der 1960er-Jahre mit Marokko, Portugal, Tunesien und Jugoslawien. Mit den Abkommen konnten die Arbeitslosenzahlen in den Herkunftsländern gesenkt werden. Ihre Wirtschaft profitierte zudem von den Devisen, die die Arbeiterinnen und Arbeiter in ihre Heimat schickten. Die Abkommen wurden zum Beginn eines migrationspolitischen und gesellschaftlichen Wandels in Deutschland.
„Gastarbeiterinnen“ und „Gastarbeiter“
Die Anwerbung sollte aus politischer Perspektive nicht zu einer dauerhaften Niederlassung der Arbeitskräfte führen, weshalb die Arbeitsverträge zunächst auf zwei Jahre befristet waren. Hierher rührt auch die Bezeichnung „Gastarbeiter“. Die überwiegend jungen, männlichen Angeworbenen wurden zumindest in den ersten Jahren oft für harte körperliche Arbeit in der Industrie eingesetzt. Ihre Arbeitsstätten wechselten oft und sie lebten häufig in Baracken oder Sammelunterkünften auf engstem Raum. Viele kamen zunächst ohne Familie nach Deutschland.
Vor der Einreise mussten sie sich akribischen medizinischen Untersuchungen stellen, die einige von ihnen mit der Musterung beim Militär verglichen. Das in den Abkommen verankerte Rotationsprinzip sah vor, dass sie nach Ablauf der Aufenthaltsfrist in die Heimatländer zurückkehren und andere an ihre Stelle treten sollten. Viele Unternehmen setzten dieses Prinzip jedoch bald aus wirtschaftlichen Gründen aus, um gut eingearbeitete Arbeiterinnen und Arbeiter länger zu beschäftigten.
Ölkrise und Anwerbestopp
Als Folge der Ölkrise und der daraus resultierenden wirtschaftlichen Stagnation verfügte die Bundesregierung im November 1973 einen
Grund dafür waren politische und wirtschaftliche Unsicherheiten im Laufe der 1970er-Jahre in der Türkei: Arbeitslosigkeit,
Zwischen 1974 und 1980 zogen viele Familienmitglieder aus der Türkei, mehrere Hunderttausend zumeist Frauen und Kinder nach Deutschland, sodass die Zahl der türkischen Staatsbürger auf 1,4 Millionen anwuchs. 1980 flohen aufgrund des Militärputsches Zehntausende Menschen aus der Türkei nach Deutschland, um Asyl zu beantragen – darunter viele Kurdinnen und Kurden und verfolgte Intellektuelle.
Von der „Gastarbeit“ zur Einwanderungsgesellschaft
Die Bezeichnungen „Gastarbeiterinnen“ und „Gastarbeiter“ spiegelten das politische und gesellschaftliche Klima der damaligen Bundesrepublik wider. Sie verweisen auf die ursprüngliche Vorstellung, dass die angeworbenen Arbeitskräfte nur vorübergehend in Deutschland bleiben sollten. Lange spielten Fragen der Integration wie die nachträgliche Qualifizierung der Arbeitskräfte keine Rolle in der politischen Debatte. Der Fokus in den 1970er-Jahren lag auf der Erhaltung des Anwerbestopps und der „Rückkehrförderung".
Aus der ursprünglich als vorübergehend angedachten Arbeitsmigration ist eine generationenübergreifende Einwanderungsgeschichte geworden, die Deutschland wirtschaftlich, kulturell und gesellschaftlich nachhaltig geprägt hat. „Aus den ‘Gastarbeitern‘‚ wurden nach und nach Einwanderer. Und irgendwann: ‘Deutsche‘“, so Bundeskanzler Friedrich Merz in seiner Rede zum Festakt zum 65. Jubiläum des Anwerbeabkommens zwischen Deutschland und der Türkei.
2025 lebten rund 1,5 Millionen in der Türkei geborene Menschen in Deutschland. Hinzu kommen die in Deutschland geborenen Nachkommen der Eingewanderten. Insgesamt hatten 2025 rund 21,8 Millionen Menschen in Deutschland eine Einwanderungsgeschichte, etwa 2,6 Millionen Menschen davon eine türkische. Nach der Definition des Statistischen Bundesamtes haben Menschen eine Einwanderungsgeschichte, wenn sie selbst oder beide Elternteile nach 1950 nach Deutschland eingewandert sind.
Aus dem Versäumnis einer aktiven
Auch Rassismus, Diskriminierung und rechtsextreme Gewalt gehören zur Geschichte dieser Einwanderung. So wurden bei den