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Teilnahmebedingungen und FAQ | Schülerwettbewerb zur politischen Bildung | bpb.de

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Teilnahmebedingungen und FAQ

/ 21 Minuten zu lesen

Liebe Wettbewerbsteilnehmende und am Wettbewerb Interessierte,

hier folgen wichtige Informationen zu unseren Teilnahmebedingungen. Zusätzliche Fragen werden unten in den FAQ beantwortet. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich/wendet ihr euch bitte an unser Wettbewerbspostfach sw@bpb.de.

Wer darf teilnehmen?

  • Teilnehmen dürfen Schulklassen, Kurse, Arbeitsgemeinschaften (AGs) bzw. Lerngruppen im Sinne einer Arbeitsgemeinschaft aus den Klassenstufen 4 bis 12 (bzw. 13) aller Schulformen und Berufsschulklassen jeglicher Art mit deutschsprachigen Projekten aus der ganzen Welt.

  • Die Aufgaben 1 - 6 für die 4. - 8. Klassenstufe und die Aufgaben 1 - 5 für die 8. - 12. Klassenstufe sind so konzipiert, dass jeweils die komplette Klasse/Kurs/AG daran arbeitet. Eine Bearbeitung in kleineren Gruppen ist bei diesen Aufgaben nicht vorgesehen!

  • Die Schulabschlussklassen dürfen nur die Aufgabe Politik brandaktuell bearbeiten.

  • Kleingruppen und Gruppenarbeiten ab 5 Personen, die nicht als ganze Klasse/Kurs zählen (vgl. Punkt 2) der Klassenstufen 8-12, dürfen nur die Aufgabe Politik brandaktuell bearbeiten.

Aufgabenbearbeitung

  • Wir bieten jeweils sechs Aufgabenstellungen für das 4. bis 8. Schuljahr und für das 8. bis 12. Schuljahr an.

  • Förderschulen und 8. Klassen haben bei der Bearbeitung der Aufgaben freie Wahl der Altersstufen.

  • Schulabschlussklassen (der Jahrgangsstufen 12 oder 13) dürfen ausschließlich das Thema Politik brandaktuell bearbeiten.

  • Pro Schulklasse, Kurs, Arbeitsgemeinschaft (AG) bzw. Lerngruppe darf pro Thema nur ein erarbeitetes Werkstück eingesendet werden; Ausnahme ist die Aufgabe Politik brandaktuell. Dabei muss jedes Projekt einzeln angemeldet werden und wird somit auch separat bewertet!

  • Pro Schulklasse, Kurs, Arbeitsgemeinschaft (AG) bzw. Lerngruppe dürfen nur maximal 2 Themen bearbeitet werden (immer im Klassenverband bzw. als gesamter Kurs oder AG, außer bei Politik brandaktuell)

  • Bei dem Thema Politik Brandaktuell dürfen keine Themen aufgegriffen werden, die bereits im Wettbewerb als Aufgabe behandelt werden.

Gewünschte Arbeitsweise

  • Die Arbeit soll von den Lernenden unter der Hilfestellung der Lehrkraft selbstständig angefertigt werden.

  • Die Jugendlichen sollen im Sinne des "entdeckenden Lernens" selbstständig Informationen beschaffen, Probleme erkennen, analysieren, Lösungsvorschläge entwickeln sowie dazu eigene, begründete Meinungen, Sach- und Werturteile formulieren.

  • Die Lehrperson sollte sich – abhängig von Alter und Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler – während der Projektarbeit überwiegend auf eine beratende Tätigkeit beschränken.

Formale Bedingungen

Die in jeder Aufgabe im Aufgabenheft genannten formalen Bedingungen „Das sendet Ihr digital ein“ bzw. beim Werkstück Spiel „Das sendet ihr ein“ müssen unbedingt eingehalten werden.

  • Alle Projekte müssen in deutscher Sprache erstellt werden.

  • Alle Beiträge müssen von der Lehrkraft online im Externer Link: Wettbewerbsportal angemeldet werden. (Angelegte Projekte können jederzeit zwischengespeichert werden.)

  • Digitale Projekte werden hochgeladen und anschließend eingereicht. Analoge Projekte (ausschließlich das Spiel) müssen im Portal online eingereicht werden, danach kann ein Versandaufkleber mit der Adresse für das Paket heruntergeladen werden.

  • Der Interner Link: Projektbericht muss parallel zum eingereichten Projekt vollständig ausgefüllt sein. Zusätzlich müssen die Hinweise zur Datenschutzerklärung sowie weitere Kontrollkästchen im Portal bestätigt (angeklickt) werden.

  • Alle Quellen (auch Bildquellen) werden ausschließlich im Projektbericht genannt.

  • Bis Einsendeschluss muss das digitale/analoge Projekt final eingereicht sein (grüner Button). (Eine Änderung ist dann nicht mehr möglich.)

  • Ausschließlich folgende Dateiformate sind zulässig: EPUB, PPT, PPTX, PPSX, PDF, MP3, MP4, M4V, Mov, WMV & AVI.

  • Die Datei darf maximal 500 MB groß sein. Einsendungen von z. B. USB-Sticks oder Sharelinks werden nicht akzeptiert.

  • Digitale Ergänzungen (QR-Code etc.) werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.

  • Die Angaben und Hinweise zu den Interner Link: Werkstückbeschreibungen sind unbedingt einzuhalten bzw. zu beachten.

  • Bei den Vorgaben zu Format und Umfang handelt es sich grundsätzlich jeweils um Maximalangaben, die nicht überschritten werden dürfen.

  • Auch bei digitalisierten Einreichungen analoger Werkstücke gelten die ursprünglichen Vorgaben zu Format und Umfang des Originals. Gleiches gilt auch für direkt digital erstellte Werkstücke; die vorgegebenen Maximalangaben dürfen unabhängig von der Einreichungsform nicht überschritten werden.
    Die bpb behält sich vor, nach Abschluss des Einreichungsverfahrens die Einhaltung der Format- und Umfangsvorgaben durch einen entsprechenden Nachweis zu überprüfen.

  • Für alle Werkstücke bis auf das Video, die Video-Clips für Social Media und den Podcast gilt: Titel, Impressum und Inhaltsverzeichnis werden nicht als eigenständige Seiten gezählt und damit nicht auf die Umfangsbegrenzungen angerechnet.

  • Bei der Nutzung fremder Werke ist das Urheberrecht zu beachten (siehe Interner Link: Werkstückbeschreibungen).

Umgang mit KI (künstlicher Intelligenz)

  • Das gewählte KI-Tool, die Aufforderungen (Prompts) und die generierten Texte/Bilder (Output) müssen in der Quellenangabe angegeben werden.

  • Weitere Hinweise zur Nutzung finden Sie in den FAQ.

Einsendeschluss

  • Alle Projekte müssen im Portal angemeldet und der Projektbericht digital ausgefüllt werden. Alle Werkstücke müssen digital im Portal eingereicht werden, damit sie für den Wettbewerb zugelassen werden. Für das analoge Werkstück Spiel erhält man nach der digitalen Einreichung einen Versandaufkleber mit der Adresse für das Paket.
    Hier gelangen Sie zu der Externer Link: Anmeldung zum Schülerwettbewerb.

  • Einsendeschluss für digitale Werkstücke: 03.12.2026 um 23:59:59 Uhr (MEZ).

  • Einsendeschluss für analoge Werkstücke (ausschließlich das Spiel):
    03.12.2026 um 23:59:59 Uhr (MEZ).
    Maßgeblich ist der Poststempel. Das Werkstück muss jedoch spätestens drei Wochen nach Einsendeschluss bei der bpb in Gera eingegangen sein. Später eingehende Sendungen werden unabhängig vom Poststempel von der Bewertung ausgeschlossen.
    Wir bitten, längere Versandzeiten und ggf. Zollbestimmungen zu berücksichtigen.
    Die bpb haftet nicht für Schäden, die durch den Verlust der Einreichungen während der Postversendung entstehen.

Wir weisen darauf hin, dass Projekte, die nicht den genannten Vorgaben entsprechen, vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.

FAQ

In diesem FAQ werden die am häufigsten auftretenden Fragen geklärt. Die Informationen sind hierbei nach Oberthemen geclustert. Zusätzlich kann mit der „Strg + F“-Funktion auch eigenständig ein Suchbegriff eingegeben werden.

Teilnahmevoraussetzungen

Wann werden die Aufgaben veröffentlicht?

Die Aufgaben des neuen Wettbewerbs werden in der Regel Ende Juni/Anfang Juli veröffentlicht.
Diese finden Sie im Bereich Interner Link: Aufgaben.

Wie nehme ich am Wettbewerb teil?

Um offiziell am Wettbewerb teilnehmen zu können, muss das Projekt auf dem Wettbewerbsportal des Schülerwettbewerbs zur politischen Bildung angemeldet werden.

Die Anmeldung zum Wettbewerb ist hier möglich: Externer Link: https://anmeldung.schuelerwettbewerb.de/

Die Anleitung zur Registrierung finden Sie Interner Link: hier.

Alle Projekte müssen im Portal angemeldet und der Projektbericht digital ausgefüllt werden. Alle Werkstücke müssen digital im Portal eingereicht werden, damit sie für den Wettbewerb zugelassen werden. Für das analoge Werkstück Spiel erhält man nach der digitalen Einreichung einen Versandaufkleber mit der Adresse für das Paket.

Die Anleitung zur Projekteinreichung finden Sie Interner Link: hier.

Ab wann kann ich mich im Wettbewerbsportal anmelden?

Die Anmeldung der Projekte ist ab Mitte September möglich. Die genauen Daten werden mit der Bekanntgabe der Aufgaben im Juni/Juli veröffentlicht.

Ist eine Bearbeitung der Aufgaben vor der Eröffnung des Wettbewerbsportals möglich?

Ja, nur die Anmeldung des Projekts ist erst ab Mitte September möglich.

Wann ist der Einsendeschluss und ist ggf. eine Fristverlängerung möglich?

Der Einsendeschluss ist am 03.12.2026 um 23:59:59 Uhr (MEZ).
Aufgrund der allgemeinen Gleichbehandlung kann grundsätzlich keine Fristverlängerung gewehrt werden.
Maßgeblich für analoge Werkstücke (ausschließlich das Spiel) ist der Poststempel. Das Werkstück muss jedoch spätestens drei Wochen nach Einsendeschluss bei der bpb in Gera eingegangen sein. Später eingehende Sendungen werden unabhängig vom Poststempel von der Bewertung ausgeschlossen.
Wir bitten, längere Versandzeiten und ggf. Zollbestimmungen zu berücksichtigen.
Die bpb haftet nicht für Schäden, die durch den Verlust der Einreichungen während der Postversendung entstehen.

Bitte achten Sie auch darauf, dass das Projekt nicht nur angemeldet, sondern auch offiziell eingereicht sein muss.

Wir sind ein/e sehr kleine/r Klasse/Kurs (unter 12 Personen). Dürfen wir dennoch die Aufgaben bearbeiten?

Sollte ein Kurs/eine Klasse mit vollzähliger Personenanzahl einer Kleingruppe ähneln, hat dieser Kurs/diese Klasse (je nach Altersstufe) nur freie Aufgabenauswahl (Aufgaben Jüngere/Aufgaben Ältere), wenn bei der Registrierung des Projekts explizit bestätigt wird, dass es sich bei dieser Kleingruppe tatsächlich um einen vollständigen Kurs/eine vollständige Klasse handelt.

Dürfen auch Berufsschulklassen im Blockunterricht am Wettbewerb teilnehmen?

Ja, auch Berufsschulklassen mit Blockunterricht dürfen am Schülerwettbewerb teilnehmen; eine Fristverlängerung ist allerdings nicht möglich.

Darf auch klassenübergreifend bzw. schulübergreifend an einem Projekt gearbeitet werden?

Es gilt die Voraussetzung, dass die Klassen- bzw. schulübergreifende Gruppe eine offizielle AG/ein offizieller Kurs ist. (Bei dem Thema „Politik brandaktuell“ für die älteren Klassen ist auch eine Gruppenarbeit ohne AG/Kurs möglich.)
Ist diese Voraussetzung erfüllt, sollte Folgendes zusätzlich vorab abgeklärt werden:

  • Ist eine Klassenfahrt möglich, sollte der Spitzenpreis (Reise) gewonnen werden?

  • Sollte es eine Mischung aus jüngeren und älteren Klassen sein (4.-8. Klasse und 8.-12. Klasse), müssen Sie klären, welche Altersgruppe überwiegt. Danach wird entschieden, welches Thema bearbeitet werden kann.
    Bei Fragen dazu wenden Sie sich an: E-Mail Link: sw@bpb.de.

  • Es muss weiterhin eine Ansprechlehrkraft geben und ein offizielles (Klassen-)Konto, auf welches ein möglicher Geldgewinn überwiesen werden kann. Die Splittung des Gewinns auf mehrere Konten ist nicht möglich.

  • Die Ansprechlehrkraft kann auch nur eine Schule im Wettbewerbsportal hinterlegen. Somit wird auch nur diese auf der Urkunde/Teilnahmebescheinigung stehen.

  • Bei der Bekanntgabe der Gewinnerinnen und Gewinner und auch auf der Urkunde wird nur diese betreuende Lehrkraft und nur der vergebene Titel für die Klasse/AG oder den Kurs,
    z. B. „AG Schulzeitung“ als Gewinnerin bzw. Gewinner genannt. Eine Nennung verschiedener Klassen ist nicht möglich.

Darf ich meine Klasse/meinen Kurs in Gruppen einteilen und dann mehrere Projekte einreichen?

Die Aufgaben 1 - 6 für die 4. - 8. Klassenstufe und die Aufgaben 1 - 5 für die 8. - 12. Klassenstufe sind so konzipiert, dass jeweils die/der komplette Klasse/Kurs/AG daran (wenn passend auch arbeitsteilig) arbeitet.
Eine Bearbeitung in kleineren Gruppen ist bei diesen Aufgaben nicht vorgesehen!

Die Arbeit in Gruppen ist ausschließlich bei dem Thema „Politik brandaktuell“ erlaubt. Hierzu muss die Gruppe aber aus mindestens 5 Personen bestehen.

Ein Verstoß dieser Regelung führt zum Ausschluss vom Wettbewerb.

Darf man auch als Einzelperson am Wettbewerb teilnehmen?

Nein, eine Teilnahme als Einzelperson ist nicht möglich.

Dürfen auch internationale Schulen teilnehmen und in welcher Sprache müssen die Projekte eingereicht werden?

Wir freuen uns auf deutschsprachige Beiträge aus der ganzen Welt. Somit dürfen auch internationale Schulen am Wettbewerb teilnehmen.

Wir sind eine Förderschulklasse. Welche Themen dürfen wir bearbeiten?

Grundsätzlich haben Förderschulklassen freie Themenauswahl. Somit ist es auch möglich, dass eine ältere Klasse die Themen für jüngere Klassen bearbeitet und andersrum.

Darf man als Lehrkraft mit mehreren Klassen am Wettbewerb teilnehmen?

Sie dürfen auch mit mehreren Klassen am Wettbewerb teilnehmen. Bitte achten Sie nur darauf, dass pro Klasse/Kurs/AG nur 2 Themen bearbeitet werden dürfen und pro Thema dann auch nur ein Werkstück eingereicht werden darf.

Ausnahme von dieser Regelung ist das Thema „Politik brandaktuell“.

Mein Nutzeraccount als Lehrkraft

Ich habe meine Schule gewechselt oder meinen Familiennamen geändert - was nun?

Loggen Sie sich mit Ihren Nutzerdaten ein. Oben rechts finden Sie in der Auswahl den Punkt „Benutzerdaten ändern“. Im ersten Bereich "Nutzerdaten" können Sie Ihre persönlichen Daten ändern. Wenn Sie auf den Bereich "Schule" klicken, können Sie diese ändern. Dazu die Postleitzahl Ihrer neuen Schule eingeben und dann die passende Schule auswählen.
Sollte Ihre Schule nicht in der Auswahlliste stehen, kontaktieren Sie bitte das Team vom Schülerwettbewerb (E-Mail Link: sw@bpb.de).
Geben Sie dann bitte den Namen Ihrer Schule, die Anschrift und wenn möglich eine E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Schule an.

Ich habe eine neue E-Mail-Adresse. Wie kann ich meine Daten aktualisieren?

Loggen Sie sich mit Ihren Nutzerdaten ein. Oben rechts finden Sie in der Auswahl den Punkt „E-Mail-Kontakt ändern“. Geben Sie nun Ihre neue E-Mail-Adresse ein und bestätigen Sie diese durch erneute Eingabe und Klicken des grünen Buttons „E-Mail-Kontakt ändern“.

Ich möchte meinen Nutzeraccount löschen. Wie kann ich das tun?

Wenn Sie Ihren Nutzeraccount löschen möchten, wenden Sie sich bitte an das Team vom Schülerwettbewerb (E-Mail Link: sw@bpb.de). Wir sind Ihnen gern dabei behilflich.

Muss ich jedes Jahr einen neuen Nutzeraccount anlegen?

Nein, Sie müssen nicht jedes Jahr einen neuen Account anlegen. Wenn Sie sich Ihre Nutzerdaten merken, können Sie diesen Account auch im folgenden Jahr nutzen. Sollten Sie einen veralteten Account haben, teilen Sie uns das bitte mit, damit wir diesen löschen können.

Ich habe mein Passwort und meinen Nutzernamen vergessen - was nun?

Sollten Sie Ihre Zugangsdaten vergessen haben, können Sie auf der Anmeldeseite den Button „Kennwort zurücksetzen“ nutzen. Dort müssen Sie lediglich die E-Mail-Adresse angeben, mit der Sie sich registriert haben und bekommen dann ein Einmalpasswort und Ihren Nutzernamen zugesandt.
Dieses Einmalpasswort ist 24 Stunden gültig.

Datenschutz, Rechte am Projekt und Veröffentlichungen der Projekte

Werden die erstellten Projekte veröffentlicht?

Die Werkstücke werden nicht durch die bpb veröffentlicht, weder auf unserer Website noch als Weitergabe an die Presse. Es gibt allerdings Ausnahmen bei der Veröffentlichung:

  • Der erste Platz (Spitzenpreis) der Aufgabe „logo! Nachrichten für Kinder“ für Jüngere:
    Unser Kooperationspartner ZDF-logo! wird das Projekt (Werkstück) der Gewinnerinnen und Gewinner in ihrer Sendung ausstrahlen.

  • Der erste Platz (Spitzenpreis) der Aufgaben 1-5 für Ältere:
    Sollte die Möglichkeit bestehen, dass die Gewinnerinnen und Gewinner der Klassenfahrten nach Berlin vom Bundeskanzleramt eingeladen werden, werden die Werkstücke zur Terminvorbereitung an das Bundeskanzleramt verschickt.

  • Die Werkstücke der Gewinnerinnen und Gewinner der Aufgabe, die vom „Deutsches SPIELEmuseum e. V.“ unterstützt wird:
    Sollte es ein Spiel im laufenden Wettbewerb geben, werden die Werkstücke der Gewinnerinnen und Gewinner und die dazugehörigen Projektberichte im Museum „Deutsches SPIELEmuseum e. V.“ in Chemnitz ausgestellt. Sollten kein Spiel, sondern andere Werkstücke (Foto- oder Bildergeschichte, Illustrierte Dokumentation, Infotafeln, Lapbook, Lernlandkarte, Leseheft, Wandzeitung, Zeitungsseiten) für diese Aufgabe erstellt werden, werden die Werkstücke der Gewinnerinnen und Gewinner und die dazugehörigen Projektberichte im Museum ausgestellt.

  • Werkstücke bei Sonderaufgaben:
    Sollte es eine Sonderaufgabe im Zuge einer Kooperation geben, könnten diese Werkstücke und die dazugehörigen Projektberichte an die Partnerin/den Partner weitergegeben und ggf. auch (durch diese/diesen) veröffentlicht werden. Hinweise dazu entnehmen Sie der jeweiligen Aufgabenstellung.

Welche Bestimmungen zum Datenschutz gibt es?

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie Interner Link: hier.

Die betreuende Lehrkraft ist dazu verpflichtet, von allen Teilnehmenden Ihres Projekts die Datenschutzerklärung unterschreiben zu lassen und diese vorzuhalten für den Fall, dass die bpb (Schülerwettbewerb zur politischen Bildung) diese anfordert.

Kann ich mein eingereichtes analoges Werkstück (ausschließlich das Spiel) zurückverlangen?

Aus Zeit- und Kostengründen können die Arbeiten NICHT zurückgeschickt werden. Daher bitte die Wettbewerbsarbeiten vor der Einsendung kopieren, fotografieren oder ggf. ein zweites Exemplar erstellen.

Wer erhält das Recht zur Nutzung der Beiträge und Einsicht in die Projekte?

Mit der Einsendung erhält die Bundeszentrale für politische Bildung kostenfrei das Recht zur einfachen Nutzung der Beiträge. Einsicht während des Bewertungsprozesses erhalten nur die für den Wettbewerb arbeitenden Gutachtenden sowie Mitarbeitende des Schülerwettbewerbs/der bpb.

Urheberrecht, Zitate und Quellen

Was müssen wir beim Thema Urheberrecht beachten?

Bei der Nutzung fremder Werke (z. B. Lieder, Filme, Videos, Texte) ist das Urheberrecht zu beachten. Grundsätzlich ist für die Nutzung eines fremden Werkes die Zustimmung der Rechteinhaberin/des Rechteinhabers erforderlich, sofern keine gesetzliche Ausnahmeregelung des UrhG greift. Auch Informationen aus dem Internet unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht einfach in eigene Arbeiten übertragen werden. Sofern Zitate verwendet werden können, dies regelt § 51 UrhG, müssen die Zitate mit der genauen Quellenangabe versehen werden.

Dürfen Musikstücke, Bilder oder Statements von Streaming Plattformen und Webseiten für das Projekt genutzt werden?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten und eine individuelle Rechtsberatung kann nicht geleistet werden.
Wir können aber allgemeine Hinweise geben: Ob ein Musikstück dem Urheberecht unterliegt, können Sie z. B. auf folgender Webseite prüfen:
Externer Link: https://www.gema.de/portal/app/repertoiresuche/werksuche.

Bei Bildern und Statements muss immer auf das Copyright geachtet werden.

Wie detailliert müssen die Quellen angegeben werden?

Die Quellen müssen so genau wie möglich (z. B. mit Datums- und Uhrzeitangabe bei Internetquellen, mit Angaben zu der Autorin/dem Autor, dem Titel, dem Erscheinungsjahr und der Seitenzahl bei Büchern) angegeben werden. Angaben wie z. B. www.google.de oder www.wikipedia.de sind keine ausreichende Quellenangabe! Auch bei der Nutzung von KI (siehe FAQ) müssen Quellen eindeutig gekennzeichnet sein.

Fragen zu dem Werkstück

Leseheft/illustrierte Dokumentation usw. – Wie viele Seiten/Blätter sind erlaubt?

Zu beachten ist dabei die Definition von Seiten. Wie in einem Buch hat jedes Blatt zwei Seiten. Das heißt, wenn Sie z. B. acht Seiten gestalten sollen, können Sie dies entweder auf vier Blättern machen (mit Vorder- und Rückseite beschrieben/bedruckt) oder auf acht Blättern, die jeweils nur einseitig beschrieben/bedruckt sind.

Bitte beachten Sie hier die Maximalangaben der jeweiligen Interner Link: Werkstückbeschreibungen.

Video, Podcast, Video-Clips für Social Media, Multimediapräsentation: Welches Format soll genutzt werden? 500 MB oder 7 Minuten Länge: Welche Umfangsvorgabe zählt?

Die Werkstücke Video, Podcast, Video-Clips für Social Media, Multimediapräsentation und alle anderen Werkstücke (bis auf das Spiel), die digital hochgeladen werden, dürfen maximal eine Dateigröße von 500 MB haben. Größere Dateien können nicht im Portal hochgeladen werden. Das Einreichen der Datei über Sharelinks und/oder über ein Speichermedium (UBS-Stick/SD Karte) ist nicht zulässig.

Weiterhin dürfen die Werkstücke Video, Podcast, Video-Clips für Social Media und Multimediapräsentation maximal eine Gesamtlänge von 7:00 Minuten aufweisen.
Wird bei der Multimediapräsentation das Werkstück in Form eines Videos eingereicht, darf dieses Video insgesamt nur 7:00 Minuten lang sein und nicht mehr als 12 Hintergründe, die in diesem Fall den Folien gleichgesetzt werden, beinhalten. Wird das Werkstück in Form einer PowerPoint-Präsentation gestaltet, darf diese maximal 12 Folien haben. Bei diesen Folien können Sie Video- und Tonbeiträge einfügen, die insgesamt eine Länge von 7:00 Minuten nicht überschreiten dürfen. Eine Erstellung der Präsentation in Canva ist möglich, die unten angegebenen Dateiformate müssen jedoch zwingend beachtet werden.

Sollte Ihr Projekt – egal mit welchem Werkstück – die in den Werkstückbeschreibungen vorgegebenen Format- und Umfangsangaben überschreiten, wird es vom Wettbewerb ausgeschlossen. Bitte achten Sie deshalb ganz genau auf die Maximalangaben in den jeweiligen Werkstückbeschreibungen: Diese sind verbindlich.

Der Upload im Portal ist außerdem nur mit folgenden Dateiformaten möglich:
EPUB, PPT, PPTX, PPSX, PDF, MP3, MP4, M4V, Mov, WMV & AVI.

Bitte beachten Sie hier die Maximalangaben der jeweiligen Interner Link: Werkstückbeschreibungen.

Unser Video bzw. Podcast ist länger als 7 Minuten, dürfen wir die Sprechgeschwindigkeit erhöhen, damit wir die 7-Minuten-Grenze einhalten?

Die Beiträge müssen in einem normalen Sprechtempo erstellt und eingereicht werden. Eine digitale Beschleunigung des Sprechtempos ist somit nicht zulässig.

Bitte beachten Sie hier die Maximalangaben der jeweiligen Interner Link: Werkstückbeschreibungen.

Wo erhalte ich Hinweise, wie das Werkstück gestaltet werden soll?

Zu jeder Aufgabe gibt es eine Werkstückbeschreibung im Bereich „Interner Link: Aufgaben“.

Zusätzlich gibt es eine extra Seite „Interner Link: Werkstückbeschreibungen“, auf der ebenfalls alle Werkstückbeschreibungen zum Download bereitstehen. Auf dieser Webseite finden Sie auch Hinweise zur Digitalisierung von Werkstücken und Hilfen zu unserem Onlineportal.
Für das Spiel finden Sie hier zusätzlich Hinweise zur Einreichung. Für die Zeitungsseiten finden Sie hier ebenfalls das verbindliche digitale Template, welches ausschließlich genutzt und nur digital eingereicht werden soll. Eine analoge Erstellung der Zeitungsseiten mit anschließender Digitalisierung ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Können wir auch ein anderes Werkstück für die Aufgabe wählen?

Nein, die Werkstückart ist verbindlich vorgegeben.

Wie kann ich analog gestaltete Werkstücke (Wandzeitung, Infotafeln, Lapbook, Foto- oder Bildergeschichte, Leseheft, Lernlandkarte und illustrierte Dokumentation) digital einreichen?

Seit dem Schülerwettbewerb 2026 müssen alle Werkstücke (außer das Spiel) in digitaler Form im Wettbewerbsportal hochgeladen werden. Wir haben auf unserer Webseite unter: Interner Link: https://www.bpb.de/lernen/angebote/schuelerwettbewerb/231269/werkstueckbeschreibungen/ eine Anleitung zur Verfügung gestellt, wie analoge Projekte in ein digitales Format umgewandelt werden können, um diese dann im Wettbewerbsportal hochzuladen. Bitte schauen Sie sich auch unsere Beispiel-Bildvorlagen an, wie ein digital eingereichtes analoges Projekt aussehen kann.

Bitte achten Sie immer darauf, dass alle Elemente, also z. B. Texte, Bilder, Statistiken oder Zeichnungen sehr gut lesbar/zu erkennen und damit bewertbar sind.

Der Upload der ausgearbeiteten Datei im Portal ist außerdem nur mit folgenden Dateiformaten möglich: EPUB, PPT, PPTX, PPSX, PDF, MP3, MP4, M4V, Mov, WMV & AVI.
Die Datei darf maximal 500 MB groß sein.

Bitte beachten Sie hier die Maximalangaben der jeweiligen Interner Link: Werkstückbeschreibungen.

Wie überprüfe ich, ob mein erstelltes Werkstück den Format- und Umfangsangaben entspricht und die Maximalangaben nicht überschreitet?

Wenn Sie Ihr Werkstück analog erstellen, können Sie dieses einfach mit einem Maßband oder Gliedermaßstab nachmessen. Alternativ gibt es auch Maßband Apps, die teilweise schon auf den Smartphones/Tablets/Ähnliches vorinstalliert sind.

Muss ich ein analoges Werkstück, dass ich digital einreiche, aufheben?

Von analog erstellten und anschließend digital im Wettbewerbsportal hochgeladenen Werkstücken sind die physischen Originale für zwei Jahre nach Einsendeschluss aufzubewahren.
Auch bei digitalisierten Einreichungen analoger Werkstücke gelten die ursprünglichen Vorgaben zu Format und Umfang des Originals. Gleiches gilt auch für direkt digital erstellte Werkstücke; die vorgegebenen Maximalangaben dürfen unabhängig von der Einreichungsform nicht überschritten werden.

Die bpb behält sich vor, nach Abschluss des Einreichungsverfahrens die Einhaltung der Format- und Umfangsvorgaben durch einen entsprechenden Nachweis zu überprüfen.

Darf mein Projekt/Werkstück Links und QR-Codes beinhalten?

Grundsätzlich sind Links und QR-Codes nicht verboten, werden aber für die Bewertung nicht berücksichtigt. Weiterhin ist es nicht erlaubt, z. B. eine Datei hochzuladen, in der ausschließlich ein (Share-)Link oder QR-Code enthalten ist:
Diese Projekte werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Fragen im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Aufgabe und der Einreichung des Projekts

Was versteht man unter Expertinnen und Experten?

Expertinnen und Experten setzen sich beruflich, wissenschaftlich oder institutionell mit dem jeweiligen Thema auseinander, wobei ihr Wissen (z. B. Analysen, Einordnungen, Einschätzungen, Deutungen) in der Praxis durch aufgezeigte Handlungsoptionen und fachspezifische Orientierung und/oder Lenkung wirkt. Diese Fachpersonen können z. B. aus den Bereichen Digitalisierung, Jugendarbeit, Journalismus, Politik und Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt, aus Museen, Behörden, Verbänden, Vereinen, Wissenschaftsinstituten und Universitäten kommen.

Die Auswahl der befragten Fachpersonen sollte unterschiedliche Facheinschätzungen zum Thema zulassen. Die Pluralität der eingeholten Informationen sowie kontrovers diskutierte Positionen müssen im Werkstück abgebildet werden. Explizit nicht gemeint ist, gegensätzliche Positionen im Sinne einer „false balance“ als gleich stark darzustellen, obwohl fachliche oder wissenschaftliche Evidenz klar eine Seite stützen.

Die gewonnenen Erkenntnisse aus den Interviews können direkt oder indirekt wiedergegeben werden. Bei digitalen Werkstücken können die Interviews mit dem Einverständnis der Fachperson auch direkt aufgenommen oder alternativ mit entsprechendem Hinweis nachgesprochen werden. Wenn die Antworten der Fachpersonen gekürzt wiedergegeben werden, muss dies grundsätzlich transparent deutlich gemacht werden.

Können Lehrkräfte auch als Expertinnen und Experten befragt werden?

Die Lehrkräfte betreuen die gesamte Projektarbeit und können je nach Klassenstufe Hilfestellung während der eigenständigen Arbeit der Klasse/des Kurses leisten. Wenn nicht explizit in der Aufgabe angegeben (z. B. „Sprecht mit eurer Schulleitung/interviewt eure Lehrkräfte.“), soll im Sinne des außerschulischen Lernens hier kein Lehrpersonal interviewt werden.

Wo erhalten wir Informationsmaterial zum Thema Projektkonzeption, Projektbericht, Werkstückbeschreibungen und Wettbewerbsportal?

Im Bereich Interner Link: "Downloads" der Webseite des Schülerwettbewerbs finden Sie nützliche Informationen zu u. a. folgenden Themen:

Im Bereich Interner Link: "Werkstückbeschreibungen" der Webseite des Schülerwettbewerbs finden Sie zusätzlich nützliche Informationen zu u. a. folgenden Themen:

Was ist bei der Nutzung von KI zu beachten?

  • Bei den Informationen, die über KI erhalten werden, muss Folgendes beachtet werden: Stimmen die Fakten? Lassen sich die gewonnenen Informationen überprüfen? Sind die Ergebnisse (ohne eine „False Balance“ herzustellen) ausgewogen oder ist eine Wertung erkennbar? Würden Kinder und Jugendliche die gleichen Wörter verwenden?

  • Es sollen keine persönlichen Informationen (z. B. aus einem Zeitzeuginnen- und Zeitzeugeninterview, Expertinnen- und Expertengespräch oder über die Familie) bei der Nutzung von KI-Tools verwendet werden, da diese Daten gespeichert und weiterverwendet werden.

  • Das gewählte KI-Tool muss benannt und die Aufforderungen (Prompts) sowie der generierte Text/die generierten Bilder (Output) bei der Quellenangabe im Projektbericht angeben werden.

Ich kann mein Projekt nicht einreichen - was nun?

Bitte kontrollieren Sie alle Felder. In jedem Teil des Projektberichts muss eine Angabe gemacht werden. Sollte ein Feld nicht ausgefüllt sein, ist eine Einreichung nicht möglich. Bitte kontrollieren Sie weiterhin, ob Sie die Datenschutzerklärung, die Nutzungsrechte und die Korrektheit der Daten bestätigt sowie weitere Kontrollkästchen im Portal angeklickt haben.

Ich habe ein analoges Werkstück (Spiel), wie reiche ich das richtig bei der bpb ein?

Sobald Sie ihr Projekt fertig bearbeitet haben, müssen Sie nur noch den Projektbericht vollständig digital ausfüllen. Anschließend reichen Sie den Projektbericht im Wettbewerbsportal ein. Daraufhin besteht die Möglichkeit, einen Versandaufkleber herunterzuladen. Dieser enthält die Anschrift, an die das Projekt gesendet werden muss. Bitte beachten Sie, dass das Paket von Ihnen ausreichend frankiert und an die Liegenschaft in Gera verschickt werden muss. Versenden Sie keine Projekte an unsere Liegenschaften in Berlin oder Bonn.

Maßgeblich für den Einsendeschluss ist der Poststempel. Das Werkstück muss jedoch spätestens drei Wochen nach Einsendeschluss bei der bpb in Gera eingegangen sein. Später eingehende Sendungen werden unabhängig vom Poststempel von der Bewertung ausgeschlossen. Wir bitten, längere Versandzeiten und ggf. Zollbestimmungen zu berücksichtigen.
Die bpb haftet nicht für Schäden, die durch den Verlust der Einreichungen während der Postversendung entstehen.

Ich habe ein analoges Werkstück (Spiel). Muss ich für das Porto selbst aufkommen?

Das Porto für die Übersendung kann leider nicht übernommen werden. Bitte achten Sie darauf, Ihr Paket/Ihre Briefsendung ausreichend zu frankieren. Sollten Sie Projekte von außerhalb der EU versenden, beachten Sie bitte auch die Zollvorschriften/-gebühren.
Wir bitten, längere Versandzeiten zu berücksichtigen. Maßgeblich für den Einsendeschluss ist der Poststempel. Das Werkstück muss jedoch spätestens drei Wochen nach Einsendeschluss bei der bpb in Gera eingegangen sein. Später eingehende Sendungen werden unabhängig vom Poststempel von der Bewertung ausgeschlossen.
Die bpb haftet nicht für Schäden, die durch den Verlust der Einreichungen während der Postversendung entstehen.

Gewinnbekanntgabe und Aushändigung des Gewinns

Was gibt es zu gewinnen?

Bis zu 350 Einsendungen werden mit 11 fünftägigen Klassenreisen und Geldpreisen prämiert. Eine Übersicht über die Gewinne finden Sie im Bereich „Interner Link: Die Preise“.
Die Reisen der Gewinnerinnen und Gewinner können aufgrund des maximal zur Verfügung stehenden Haushaltsbudgets ausschließlich an Schulen in Deutschland und angrenzende Nachbarländer vergeben werden. Sofern für eine Schule, welche die zuvor genannte Voraussetzung nicht erfüllt, nach erfolgter Wertung eine Reise vorgesehen wäre, wird stattdessen ein Preisgeld in Höhe von 2.000 EUR ausgezahlt.

Wann werden die Gewinnerinnen und Gewinner bekannt gegeben?

Die Bekanntgabe der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt in der Regel Anfang März. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden dabei per E-Mail benachrichtigt und anschließend auf der Webseite des Schülerwettbewerbs veröffentlicht. Weiterhin erhalten alle Teilnehmenden eine E-Mail, sobald die Gewinnerinnen und Gewinner bekannt gegeben wurden. Wir bitten darum, von Anfragen vorab abzusehen.

Die Gewinnerinnen und Gewinner wurden auf der Webseite des Wettbewerbs aufgelistet und wir sind nicht mit dabei. Bedeutet das, dass wir keinen Preis gewonnen haben?

Sobald die Gewinnerinnen und Gewinner auf der Webseite genannt werden, wurden diese vorab auch per E-Mail informiert. Sollten Sie also weder eine E-Mail als Gewinnbenachrichtigung erhalten haben, noch auf der Webseite erscheinen, haben Sie dieses Jahr leider keinen Preis gewonnen.
Es gibt allerdings für alle Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung, die im Wettbewerbsportal downloadbar ist.
Wir hoffen, dass die gemeinsame Arbeit am Projekt und die gewonnenen Erkenntnisse bereits ein Gewinn für die Klasse/den Kurs/die AG darstellt, auch wenn es dieses Mal nicht für einen Preis gereicht hat und freuen uns, wenn Sie auch im nächsten Jahr wieder an unserem Wettbewerb teilnehmen.

Wann können die Teilnahmebescheinigungen heruntergeladen werden?

Die Teilnahmebescheinigungen stehen in der Regel ab März zum Download im Wettbewerbsportal bereit.

Wir haben einen Preis gewonnen. Bekommen wir eine Urkunde übersandt?

Die Urkunden werden aus Gründen der Nachhaltigkeit nicht von der bpb gedruckt und versendet. Die Urkunden stehen ab März zum Download im Wettbewerbsportal bereit.

Wir haben einen Geldpreis gewonnen und das Geld ist auf unserem Klassenkonto eingegangen. Können wir darüber frei verfügen?

Ja, der Schülerwettbewerb macht keinerlei Vorgaben über die Verwendung des Preisgeldes. Bitte prüfen Sie vorab genau, auf welches Konto der Gewinn ausgezahlt werden soll. Die bpb kann nach der Auszahlung auf das angegebene Konto nachträglich nicht auf die Verwendung einwirken oder Umbuchungen vornehmen.

Wir haben einen Geldpreis gewonnen. Wann wird das Geld ausgezahlt und was passiert, wenn das Geld zum angegebenen Zeitpunkt nicht auf unserem Klassenkonto eingeht?

Die Auszahlung der Geldgewinne findet in der Regel im April und Mai statt. Sollte der Gewinn bis Anfang Juni nicht bei Ihnen auf dem Konto eingegangen sein, wenden Sie sich bitte an E-Mail Link: sw@bpb.de.

Wie wird entschieden, wer einen Preis erhält?

In einem mehrstufigen Auswahlverfahren werden die besten Wettbewerbsarbeiten ermittelt. Je nach Klassenstufe und Schulform hat die Jury unterschiedliche Erwartungen an einen Beitrag. Die Einreichungen werden nach drei groben Hauptkriterien bewertet: nach der inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Thema (Aufgabenstellung), der Kreativität bei der Gestaltung des Werkstücks (Aufgabenstellung und Werkstückbeschreibung) und nach der Einhaltung der Format- und Umfangsvorgaben sowie Teilnahmebedingungen (Werkstückbeschreibung und Teilnahmebedingungen).

Die Jury besteht u. a. aus Vertreterinnen und Vertretern der Medienpädagogik, Wissenschaftskommunikation und Geschichtsdidaktik, der Soziologie und Politikwissenschaft, der außerschulischen Jugendbildung im universitären und ehrenamtlichen Kontext, der Bildungsarbeit in anderen Schulwettbewerben, aus NGOs, Jugendinstituten oder aus der Schule.

Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar.

Sonstige Fragen:

Gibt es Werbematerial für den Wettbewerb?

Grundsätzlich können Werbematerialien (Poster, Flyer) nur digital auf unserer Webseite unter „Interner Link: Downloads“ heruntergeladen werden.

Können das Aufgabenheft und andere Materialien auch analog angefordert werden?

Eine analoge Versendung der Materialien ist nicht möglich.

Fussnoten

Weitere Inhalte