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Info 04.10 Das Kreuz mit dem Kopftuch | Jugendliche zwischen Ausgrenzung und Integration | bpb.de

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Info 04.10 Das Kreuz mit dem Kopftuch

/ 4 Minuten zu lesen

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich eines Koptuchverbots für Lehrerinnen an deutschen Schulen wird hier, auch in Bezug auf die politischen Folgen, kritisch beleuchtet.

Das Karlsruher Urteil und seine politischen Folgen – eine erste Zwischenbilanz

Nach dem Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben die ersten Bundesländer auf die umstrittene Entscheidung reagiert. Baden-Württemberg und Bayern wollen muslimischen Lehrerinnen per Gesetz verbieten, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen. Ihre Gesetzesentwürfe werden freilich ebenfalls kritisiert – und dürften, wenn sie so verabschiedet werden, selber die Gerichte beschäftigen.

Was ist ein Kopftuch, wofür steht es beziehungsweise wird es getragen, und welche Wirkung hat es auf Schüler und den Unterrichtsfrieden? Wo beginnt und wo endet die politische und religiöse Neutralität von Lehrern, zumal solchen muslimischen Glaubens? Und wie ist es in Deutschland um die Gleichbehandlung der Religionen und ihrer Angehörigen bestellt? All diese Fragen hat das so genannte "Kopftuch-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) mehr aufgeworfen als beantwortet. Selten wurde ein Spruch der obersten Richter hier zu Lande derart heftig kritisiert wie dieser. "Nicht gerade hilfreich" nannte Ernst Gottfried Mahrenholtz, früher selber Vizepräsident des Verfassungsgerichts, die Entscheidung; Wolfgang Thierse (SPD), der sonst eher besonnene Präsident des Deutschen Bundestags, bezeichnete sie sogar als "merkwürdig feige".

Zur Erinnerung: Ende September 2003 hatte das BVerfG die Verfassungsbeschwerde der Muslimin Fereshta Ludin angenommen. Die aus Afghanistan stammende Lehrerin war vom Land Baden-Württemberg nicht in den Schuldienst übernommen worden, weil sie im Unterricht das Kopftuch tragen wollte. Dadurch sah nicht nur Ludin das vom Grundgesetz geschützte Grundrecht auf Glaubensfreiheit verletzt. Auch die Karlsruher Richter pflichteten ihr bei – um freilich zugleich den Weg in die andere Richtung aufzuzeigen. Der Staat könne das Tragen des Kopftuchs im Unterricht durchaus verbieten. Dafür aber brauche es entsprechende Gesetze, und die fehlten bislang.

Diese Lücke wollen mehrere Bundesländer nun schließen. Als erstes reagierte das in Karlsruhe unterlegene Baden-Württemberg. Mitte November 2003 verabschiedete die Landesregierung einen Gesetzesentwurf, demzufolge Lehrerinnen im Ländle auch künftig kein Kopftuch in der Klasse tragen dürfen. Anfang Dezember nahm dann Bayern den Fingerzeig der Verfassungsrichter auf und brachte ebenfalls ein gesetzliches Verbot auf den Weg.

Mehr als nur ein religiöses Symbol?

Die Begründung ist in beiden von CDU/CSU regierten Ländern nahezu identisch: Lehrkräfte dürften auch durch ihre Bekleidung keine Bekundungen abgeben, "die mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen nicht vereinbar sind oder den Schulfrieden stören könnten", so Bayerns Kultusministerin Monika Hohlmeier (CSU). Die Landesregierungen in München und Stuttgart sehen das Kopftuch nicht alleine als religiöses Symbol an, sondern auch als Zeichen kultureller Abgrenzung. "Es steht für eine bestimmte Richtung im Islam, die sich an fundamentalistischen Grundsätzen orientiert", sagt die baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan (CDU), "zudem verbindet ein Teil seiner Befürworter damit eine mindere Stellung der Frau in der Gesellschaft." Auch anderswo sind Verbote geplant oder bereits in Vorbereitung, allerdings nicht in allen Bundesländern. Die Front verläuft interessanterweise nicht wie üblich zwischen den großen parteipolitischen Blöcken. So wollen nicht nur die von der CDU regierten Ländern Hessen, Niedersachsen, Thüringen und Saarland das Tragen des Kopftuchs untersagen, sondern auch die SPD-Länder Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein. Andererseits will neben den SPD-geführten Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz auch das CDU-geführte Hamburg das Tuch weiter tolerieren, sofern sich seine Trägerinnen weltanschaulich und politisch neutral verhalten.

Die beiden bisher vorliegenden Gesetzesentwürfe für ein Verbot werden unterdessen bereits heftig kritisiert. Auf Ablehnung stößt etwa, dass das Kopftuch vor allem als fundamentalistisches Symbol betrachtet wird. "Es gibt sehr wohl Frauen, die das Kopftuch tragen, ohne gleich Fundamentalistinnen zu sein oder sich unterdrückt zu fühlen", sagt der Islam-Experte und Jurist Mathias Rohe von der Universität Nürnberg-Erlangen. Nach Ansicht von Jutta Limbach (SPD), der früheren Verfassungsgerichtspräsidentin und heutigen Präsidentin des Goethe-Instituts, könnten die beiden Gesetzesentwürfe sogar das Gegenteil des Gewünschten bewirken: Islamistische Fundamentalisten warteten nur darauf, dass Deutschland seine staatsbürgerlichen Freiheiten einschränke.

Kreuz am Hals anders bewerten?

Der gewichtigste Einwand ist jedoch ein anderer: Nach Ansicht vieler Juristen wie des Ex-Verfassungsrichters Mahrenholtz verstoßen die beiden Gesetzesentwürfe selber gegen den Gleichheitsgrundsatz und gegen das Karlsruher Urteil, weil sie die Angehörigen und die Symbole der muslimischen Religionsgemeinschaft schlechter stellen als die der christlichen und jüdischen.

Tatsächlich hatten die Karlsruher Richter in ihrem Urteil von der Politik verlangt, alle Religionen und religiösen Symbole gleich zu behandeln. Demnach müsste nicht nur muslimischen Lehrerinnen verboten werden, mit Kopftuch zu unterrichten – sondern etwa auch katholischen Schwestern, in ihrer Ordenstracht vor die Schüler zu treten. Eben das ist in Baden-Württemberg und Bayern aber nicht geplant. Beide Länder nehmen "die Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen" ausdrücklich von einem Verbot aus; sie stehe nicht im Gegensatz zu den verfassungsrechtlichen Grundwerten. Das Kopftuch verboten, die Ordenstracht oder das Kreuz am Hals aber nicht – diese Ungleichbehandlung macht die ersten Gesetzesentwürfe nach Ansicht von Mahrenholtz und anderer Juristen leicht angreifbar. Sollten sie ohne Änderungen verabschiedet werden, dürften sie selber bald die Gerichte beschäftigen. Die Kritiker warnen jedenfalls vor einer wahren Klageflut Kopftuch tragender Lehrerinnen – die sehr wohl Erfolg haben könnten. Dann müsste die Politik erneut nachsitzen.

Aus: Externer Link: Marco Finetti: Das Kreuz mit dem Kopftuch, Dezember 2003, auf den Internetseiten des Goethe-Instituts.

Fussnoten