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M 05.06 Wie wird man deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger? | Jugendliche zwischen Ausgrenzung und Integration | bpb.de

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M 05.06 Wie wird man deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger?

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Hier werden rechtliche Regelungen zur deutschen Staatsbürgerschaft und den dazugehörenden Rechten und Pflichten für den Einzelnen dargestellt.

"Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist (...), wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt bzw. als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat." So steht es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Art. 116 Abs. 1 GG.).

Im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ist genau festgelegt, wie man deutscher Staatsbürger wird: Entweder ist man von Geburt an Deutsche oder Deutscher, wenn beide Elternteile die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (Abstammungsprinzip) oder unter bestimmten Voraussetzungen auch, wenn man in Deutschland geboren wurde, obwohl die Eltern rechtlich keine Deutschen sind (Geburtsortprinzip). Schließlich kann man die deutsche Staatsbürgerschaft auch erwerben, wenn man sie vorher beantragt hat. In diesem Fall spricht man von Einbürgerung. Um eingebürgert zu werden müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  • Man lebt seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland.

  • Man kann für sich (und seine Familie) finanziell sorgen.

  • Man hat ausreichende Deutschkenntnisse.

  • Man hat keine größeren Straftaten begangen und wurde deshalb nicht verurteilt.

  • Man bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

  • Man gibt seine alte Staatsangehörigkeit auf.

Die Staatsbürgerschaft begründet besondere Rechte als Schutz- und Abwehrrechte gegen den Staat (Reisefreiheit und Auslieferungsverbot). Außerdem hat man den Anspruch auf Schutz durch die deutsche Bundesregierung, wenn man im Ausland in Schwierigkeiten gerät. Mit der Staatsbürgerschaft sind in Demokratien auch Teilhaberechte am Staatsleben (Wahlrecht, politische Mitgestaltung, Souveränitätsteilhabe) verbunden. Staatsbürgerliche Pflichten sind z.B. die Wehrpflicht oder die Pflicht, auch bei ausländischem Wohnsitz Steuern zu bezahlen.

Aufgaben:

1. Erläutere mit eigenen Worten, wie man Deutsche oder Deutscher wird. 2. Wer einen deutschen Pass, also die deutsche Staatsangehörigkeit, besitzt, ist in jeder Beziehung Deutscher oder Deutsche! Diskutiert in der Klasse diese Aussage.
3. Welche Vorteile siehst du, die deutsche Staatsbürgerschaft zu haben?
4. Warum möchtest du die deutsche Staatsangehörigkeit vielleicht nicht haben?

Fussnoten