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Rechtsstaat | bpb.de

Rechtsstaat einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

von: Rita Vock und andere Tabea Schüller-Ruhl Dorothee Meyer

Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem sich alle an die Gesetze und Grundrechte halten müssen. Auch der Staat selber.

Inhalt

Die Regierung und alle Behörden müssen sich an die Gesetze halten. Auch die Richter sind an die Gesetze gebunden. Alle Organe des Staates müssen sich an die Grundrechte halten. Deutschland ist ein Rechtsstaat. Den gesamten Artikel finden Sie unter folgender Seite: Externer Link: Rechtsstaat

Mehr Informationen

  • Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb Produktion: Narando GmbH Sprecher/in: Alexander Waldemer

  • Produktion: 2021

  • hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung

Lizenzhinweise

Dieser Text und Medieninhalt sind unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-ND-NC 1.0 - Namensnennung - Keine Bearbeitungen - Nicht-kommerziell 1.0 Generic" veröffentlicht. Autor/-in: Tabea Schüller-Ruhl Dorothee Meyer für bpb.de

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