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Europaministerkonferenz der deutschen Länder (EMK) | bpb.de

Europaministerkonferenz der deutschen Länder (EMK)

M. Chardon

Die E. koordiniert die Positionen der Bundesländer in Angelegenheiten der EU. Seit ihrer Gründung 1992 tagt sie jährlich 3bis 4-mal. Zusammengesetzt ist sie aus den Europabeauftragten/ Europaministern der Länder sowie den Europareferenten der Landesverwaltungen und dem Länderbeobachter. Zudem werden regelmäßig Vertreter der Bundesregierung und externe Referenten eingeladen. Der jeweilige Vorsitz wechselt jährlich zum 1.7. in alphabetischer Reihenfolge der Länder. Aufgabe der E. ist die Formulierung und Abstimmung europapolitischer Positionen unter den Ländern zwecks besserer Durchsetzung ihrer Interessen gegenüber der Bundesregierung und der Europäischen Kommission. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Bundesrat, der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder, den Fachministerkonferenzen der Länder und dem Ausschuss der Regionen. Die Beschlussfassung der E. erfolgt – im Unterschied zur Beschlussfassung im Bundesrat – einstimmig, was auch den kleinen Ländern eine Art Vetomacht verleiht. Die Beschlüsse sind oft grundlegend für entsprechende Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder oder des Bundesrates. Die Sitzungen der E. werden durch eine ständige Arbeitsgruppe vorbereitet, die bei Bedarf Expertenanhörungen durchführt und themenbezogene Unterarbeitsgruppen einsetzen kann. Letztlich ist die E. das wichtigste Instrument zur europapolitischen Koordination der Bundesländer außerhalb des Bundesrates.

Internet

Literatur

  • F. Gerster: Die Europaministerkonferenz der deutschen Länder: Aufgaben – Themen – Selbstverständnis, in: integration, H. 2/1993, S. 61-67.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Chardon

Siehe auch:

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