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Ausnahmezustand | bpb.de

Ausnahmezustand

Politisch-rechtliche Bezeichnung für eine außerordentliche Krisensituation, in der den Interner Link: Staatsorganen besondere Vollmachten übertragen werden, um drohende oder bereits eingetretene Gefahren (wie Naturkatastrophen) oder die Existenzgefährdung des Interner Link: Staates (politische Unruhen) abzuwenden.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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