Korporatismus
K. ist ein politisch-wissenschaftlicher Begriff, der bestimmte Formen der Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen an politischen Entscheidungsprozessen beschreibt. Zu unterscheiden sind: a) der autoritäre oder staatliche K., der für die erzwungene Einbindung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Organisationen in hierarchische und autoritäre Entscheidungsverfahren kennzeichnend ist (wie z. B. während des Faschismus in ITA); b) der gesellschaftliche oder liberale Neo-K., der auf freiwilliger Beteiligung gesellschaftlicher Organisationen (insb. der Arbeitgeber und Arbeitnehmer) beruht.Zweck der korporatistischen Beteiligung ist die Bindung der unterschiedlichen Interessengruppen an gemeinsam getroffene Vereinbarungen (wie z. B. während der Konzertierten Aktion in der Bundesrepublik Deutschland).
Siehe auch:
Arbeitgeber/Arbeitgeberin
Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin
Interessengruppen/Interessenverbände
Konzertierte Aktion
Bundesrepublik Deutschland (DEU)
Keynesianismus
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.