Petition
[lat.] P. bezeichnet eine (durch das P.-Recht nach Art. 17 GG geschützte) schriftlich formulierte Eingabe, Beschwerde oder ein Gesuch an eine staatliche Stelle (Behörde) bzw. an eine Volksvertretung (die i. d. R. hierfür einen P.-Ausschuss eingerichtet haben).Siehe auch:
Beschwerde
Grundrechte
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.