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Kirchenasyl | bpb.de

Kirchenasyl

K. bezeichnet den zeitlich begrenzten Schutz von Personen (Verfolgten, Interner Link: Flüchtlingen) durch Unterbringung in einer Kirche (Interner Link: Kirchen) oder kirchlichen Gebäuden. K. ist eine Schutztradition, die bis ins Mittelalter (kirchliche Immunität) und weit in die Antike (z. B. an heiligen Orten) zurückreicht.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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